Helfen Sie mit! Keine verdachtsunabhängige Dichtheitsprüfung und Zwangssanierung in Deutschland
Es war einmal eine Zeit, in der Umweltpolitik für die Menschen gemacht wurde.
Mancher erinnert sich noch gut daran: Ende der 50er und Anfang der 60er Jahre des letzten Jahrhunderts haben wir noch im nahegelegenen Fluss gebadet, bis plötzlich da Schilder standen, die vor gesundheitlichen Gefahren warnten. Die Klärgrube hinter dem Toilettenhäuschen auf unserem Hof stank im Sommer fürchterlich. Gifte aus Holzschutzmitteln, Chemie auf den Feldern und in der Kleidung führten in der Tat zu gesundheitlichen Problemen. Blumenwiesen, Feuchtbiotope, bunte Feldränder verschwanden fast vollständig und hinterließen verarmte Landschaften. Feldhasen, Rebhühner, und Lerchen vermisste man über Jahrzehnte. Umweltaktivisten spielten in der Tat eine herausragende Rolle in der Veränderung unser aller Umweltbewusstsein. Und sie waren außerordentlich erfolgreich, gegen eine breite Öffentlichkeit, die damals wie heute blind einer von Politik und Presse verbreiteten Leitmeinung folgte. Menschen im Allgemeinen und Deutsche im Besonderen sind eben Herdentiere. Wir haben die positiven Veränderungen gespürt und auch die einfachen Bürger hatten schließlich klar den Nutzen vor Augen. Das war Politik gegen damals übermächtige Interessen einer Industrie, die nach dem Kriege schnell für Wohlstand gesorgt hatte und vor Kraft kaum gehen konnte.
Seither ist viel geschehen. Deutschland ist weltweit Spitze in allen Umweltbelangen. Die Feldhasen sind zurück, genauso die bunten Feldränder. Es gibt Umweltschutzgebiete, Naturreservate, Nationalparks, geschützte Biotope wohin man sieht. Umweltschutz im Kleinen ist längst bei den Bürgern angekommen und bedarf keiner besonderen Politik mehr. Die Aktivisten sind in die Jahre gekommen und werden hofiert von großen Teilen der Industrie, für die Umweltprojekte längst die wichtigste Einnahmequelle sind. Leider haben Umweltpolitiker und geneigte Wissenschaftler schnell erkannt, dass ohne geeignete Horrorszenarien jede üppig sprudelnde Geldquelle schnell versiegt.
Ein besonders krasses Beispiel überzogener Umweltmaßnahmen ist die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen.
Kein anderes europäisches Land und nur wenige Bundesländer haben hierzu Gesetze auf den Weg gebracht (darunter NRW als bislang einziges Flächenland, Baden-Württemberg bringt gerade eine solche Regelung auf den Weg, Hessen hat die Eigenkontrollverordnung in 2012 zurückgenommen).
Bundesweit wird das Wasserhaushaltsgesetz von Kommune zu Kommune unterschiedlich herangezogen, um existenzgefährdende Zwangsmaßnahmen zu rechtfertigen.
Gerade Bayern entwickelt sich in dieser Hinsicht zum besonders unrühmlichen Beispiel.
Meist lässt man die menschlichen Dramen sich Straßenzug für Straßenzug entwickeln, um die Proteste beherrschbar zu halten. Obwohl es keinen einzigen Nachweis gibt, dass von solchen Leitungen eine Gefahr für das Grund- oder gar Trinkwasser ausgeht, haben interessierte Kreise es in den letzten Jahren geschafft, unsere Politiker vom Vorliegen furchteinflößender Gefahrenlagen zu überzeugen.
Die Fakten können Sie auf der NRW-Seite unter http://alles-dicht-in-nrw.de/ nachlesen.
Um Missverständnisse zu vermeiden: Dort, wo tatsächlich Probleme erkannt werden, wo nachweislich eine Grundwassergefährdung naheliegt oder eine Fremdwasserproblematik besteht, müssen die Quellen identifiziert und muss gehandelt werden.
Das darf aber nicht verdachtsunabhängig und flächendeckend geschehen. Solche Maßnahmen lassen sich auch nicht mit einer TÜV-Untersuchung für PKW oder der Schornsteinfegerpflicht vergleichen. Deren Kosten und Folgen sind begrenzt und keinesfalls existenzgefährdend. Zudem ist der Zusammenhang zwischen einer TÜV-Untersuchung und der Verkehrssicherheit klar belegt und wird nicht bestritten.
Für die Dichtheitsprüfung mit Zwangssanierung gilt dagegen weder das eine, noch das andere.
Die Hauseigentümer sollten wie bisher eigenverantwortlich ihre Abwasserleitung den bestehenden Gesetzen entsprechend in Schuss halten und keiner Zwangskontrolle unterliegen, weil von diesen insgesamt keine nennenswerten Umweltbelastungen ausgehen. Private Abwasserleitungen müssen nicht dicht sein. Absolute Dichtheit ist flächendeckend nicht erreichbar und eine Illusion. Private Abwasserleitungen dürfen das Grundwasser nicht gefährden und sollten betriebssicher sein, d. h. im normalen Betrieb keine bedeutenden Austräge verursachen. Ein Gutachten von Professor Hepcke und eine an der Universität Hamburg verfasste Dissertation belegen, dass von einer allgemeinen Gefährdung keine Rede sein kann.
In seinem herausragenden Vortrag während der Veranstaltung der Bürgerinitiativen in der Stadthalle Übach-Palenberg am 10.11.2012 hat Prof. Hartmut Hepcke frühere Aussagen konkretisiert und Missverständnisse ausgeräumt: Auch in Wasserschutzgebieten besteht im Allgemeinen keine Gefahr durch austretendes Abwasser aus privaten Leitungen (Vortrag-zu-P-61a-Referat-Version-6.02-BI-Ubach-Palenberg).
Forderungen an die Abgeordneten und Umweltminister der Länder und des Bundes:
1. Jede Dichtheitsprüfung ohne im Einzelfall begründeten Gefährdungsverdacht ist abzulehnen. Entsprechende gesetzliche Regelungen sind zu streichen bzw. zu ändern. Private Grundleitungen sind ausdrücklich von jeder allgemeinen flächendeckenden Prüfungspflicht auszunehmen. Nur bei konkretem Gefährdungsverdacht ist im Einzelfall eine drucklose Prüfung - vorrangig eine noch zu normierende Durchflussprüfung - durchzuführen. In diesem Sinne fordern wir eine bundeseinheitliche Regelung, um dem Wildwuchs in den Ländern einen Riegel vorzuschieben.
2. In begründeten Einzelfällen ist die Dichtheitsprüfung und Sanierung der privaten Abwassergrundleitungen nur zusammen mit einer gleichzeitigen Prüfung der öffentlichen Kanäle vor dem jeweiligen Grundstück durchzuführen. Eine Sanierung muss nur bei groben Beschädigungen durchgeführt werden (Rohrversatz, grobe Beschädigung im Sohlbereich) - keinesfalls bei leichten und mittleren Undichtigkeiten - und nur, wenn eine Grundwassergefährdung oder bedeutender Fremdwassereintrag im konkreten Fall nachvollziehbar begründet wird. Die Verhältnismäßigkeit zwischen dem Aufwand einer Maßnahme und ihrem Nutzen muss in jedem einzelnen Fall gewahrt sein.
3. Jede starre Fristsetzung mit Strafandrohung ist zu unterlassen. Die Initiative für eine begründete Maßnahme muss von der Kommune ausgehen und immer im Zusammenhang mit der Prüfung der öffentlichen Kanäle stehen. Die Zuständigkeit des Bürgers für Prüfung und Sanierung muss zudem an der eigenen Grundstücksgrenze enden.
All diejenigen, die noch ernsthaft an die Verhältnismäßigkeit und den Nutzen der horrend teuren Maßnahmen für die Umwelt glauben, sollten die Zweifel ernst nehmen und zumindest einem Moratorium zustimmen, bis die Sachlage geklärt ist. Eine neutrale Studie unter Praxisbedingungen ließe sich leicht in den Umsiedlungsgebieten des Braunkohletagebaus realisieren. Hier kann man auf engstem Raum alle gängigen Schadenbilder aufnehmen, Bodenproben unter Abrisshäusern aller Altersklassen ziehen und die tatsächliche Einwirkung auf das Grundwasser vor Ort untersuchen im Vergleich zu anderen Einträgen aus Industrie, Landwirtschaft, Straßenverkehr, Friedhöfen, Deponien, u.v.a.m.
Ähnliches gilt für tatsächliche oder behauptete Fremdwassereinträge in die Grundleitungsnetze. Abgesehen von Mischwassersystemen sind private Abwasserleitungen fast nie die Hauptverursacher und spielen im Allgemeinen nur eine untergeordnete Rolle. Es ist zu befürchten, dass Kommunen weiter verstärkt Fremdwasserschwerpunktgebiete ausweisen - auch zur Erlangung von Landesmitteln (was im Einzelfall an Subventionsbetrug grenzen kann) - um die flächendeckende Prüfpflicht durchzusetzen.
http://protest.alles-dicht-in.de/
Stoppen Sie die Dichtheitsprüfung/Kanal-TÜV in Deutschland!
Unterschreiben Sie hier (Partner, volljährige Kinder jeweils separat)
http://protest.alles-dicht-in.de/
In ganz Deutschland droht die Gefahr einer flächendeckenden Dichtheitsprüfung und Zwangssanierung privater Abwassergrundleitungen.
Ein besonders krasses Beispiel überzogener Umweltmaßnahmen ist die Dichtheitsprüfung privater Abwasserleitungen. Kein anderes europäisches Land und nur wenige Bundesländer haben hierzu Gesetze auf den Weg gebracht (darunter NRW als bislang einziges Flächenland, Baden-Württemberg bringt gerade eine solche Regelung auf den Weg, Hessen hat die Eigenkontrollverordnung in 2012 zurückgenommen). Bundesweit wird das Wasserhaushaltsgesetz von Kommune zu Kommune unterschiedlich herangezogen, um existenzgefährdende Zwangsmaßnahmen zu rechtfertigen. Gerade Bayern entwickelt sich in dieser Hinsicht zum besonders unrühmlichen Beispiel. Meist lässt man die menschlichen Dramen sich Straßenzug für Straßenzug entwickeln, um die Proteste beherrschbar zu halten. Obwohl es keinen einzigen Nachweis gibt, dass von solchen Leitungen eine Gefahr für das Grund- oder gar Trinkwasser ausgeht, haben interessierte Kreise es in den letzten Jahren geschafft, unsere Politiker vom Vorliegen furchteinflößender Gefahrenlagen zu überzeugen.
Wer in seiner Umgebung bei Mitbürgern ohne Internetzugang Unterschriften sammeln möchte, kann dazu diese Unterschriftenliste ausdrucken. Die Angaben im ausgefüllten Blatt sollten dann jeweils unter der eigenen E-Mail-Adresse über den o.a. Link eingegeben werden. Die schriftliche Liste ist aufzubewahren oder an die Initiative zu senden.
Helfen Sie jetzt mit, eine Aktion für gesamt Deutschland!
http://protest.alles-dicht-in.de/
Autor:Uwe Gellrich aus Recklinghausen |
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