Grünen Minister in NRW - Johannes Remmel - wird von Dichtheitsprüfungsgegnern erneuert angeschrieben
Dichtheitsprüfungs -Gegner -Dorsten, schreiben nochmals Herrn Minister J. Remmel an.
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Aktuell & informativ
23.02.2016-Bürgerinitiative Dorsten, schreibt nochmals Herrn Minister J. Remmel an.
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Bürgerinitiative Dorsten, schreibt nochmals Herrn Minister J. Remmel an.
Horst Brinker, Kirchweg 92, 46286 Dorsten, Uwe Gellrich, Essenerstr. 15, 46282 Dorsten,
für die Bürgerinitiative >Alles-dicht-in-DorstenUnsere Email vom: Ihr Aktenzeichen: Ihr Schreiben vom:
15.12.2015 IV-7-031 002 0409 12.01.2016
Dorsten, den 23.02.2016
Sehr geehrter Herr Minister Remmel,
zunächst möchten wir uns für die Beantwortung unseres Briefes bedanken und um Nachsicht bitten, dass wir erst jetzt auf Ihren Brief antworten.
Das uns Ihre Erklärungsversuche darin in keinster Weise überzeugen und zufrieden stellen, können Sie sich sicherlich vorstellen. In Ihrem Brief finden wir auf den größten Teil unserer gemachten Feststellungen, die das hiesige Wasserschutzgebiet betreffen, außer über das leidige Gülleproblem, keine Aussagen. Deshalb möchten wir Sie auch zu den folgenden Fragen um eine Stellungnahme freundlichst bitten.
Erstens:
Gemäß den:
Anforderungen der unteren Wasserbehörde des Kreises Recklinghausen
an die Niederschlagsversickerung innerhalb des
Wasserschutzgebietes “Holsterhausen / Üfter Mark“
(liegt Ihnen als Anlage in unserem Brief vom 15.12.2015 bei)
ist das versickern von Niederschlagswasser von Hauptverkehrs- und außerörtlichen Fernstraßen, außer in ‘‘Ausnahmefällen“ und als “Übergangslösung“, verboten.
Erklären Sie uns doch bitte einmal ganz konkret, wieso das gesamte Niederschlagswasser aller Autobahn-, Bundes-, Land - und Kreisstraßen, die innerhalb des WSG verlaufen, sowie ca. 50-55% der Dorstener Straßenentwässerung welches ungeklärt zur Versickerung gebracht und über Bäche, oder Vorfluter in die Lippe eingeleitet wird, keine Belastung für das Grundwasser ist.
Wie ist es überhaupt möglich, dass so eklatant gegen diese Wasserschutzgebietsverordnung verstoßen wird? Wäre es da nicht Sinnvoll von Ihrer Seite, auch dazu einen Leitfaden (82 Seiten?!) an die zuständigen Ämter und Behörden zu erstellen, Zwecks Beachtung und Einhaltung dieser Verordnung?
Zweitens:
Gerne wüssten wir auch von Ihnen, warum die Lippe zum Untergrund nicht so dicht sein muss, wie Sie es von unseren häuslichen Abwasserleitungen per Gesetz und Ausführungsverordnung verlangen.
Versickert von diesem Fluss, bei der Durchquerung des WSG, inzwischen mit der Abwasserlast von ca. 50 Klär- und Chemieanlagen, den Haushalt-Chemikalien und Medikamentenresten aus sämtlichen Krankenhäusern im Einzugsgebiet der Lippe und somit auch aus dichten häuslichen Abwasserleitungen, sowie dem Niederschlagswasser der im WSG liegenden Straßen befrachtet, nichts in den Untergrund? Die Beschaffenheit des Abwassers, welches die Kläranlagen verlässt, setzen wir bei Ihnen als bekannt voraus. Ist es da nicht äußerst bedenklich, dass die RWW in der unmittelbaren Nähe zu diesem Fluss, aus Uferfiltrat, ihre Holsterhausener Brunnengalerie zur Trinkwasser Förderung betreiben?
Drittens:
Wie in unserer Email vom 15.12.2015 bereits erklärt, gibt es teilweise unter Dorsten und Schermbeck den wasserundurchlässigen “Bottroper Mergel“, der dazu führt, dass es hier in diesem WSG eine Wasserschutzzone 3c gibt. Diesem Umstand verdankt ein Großteil der Dorstener und Schermbecker Hausbesitzer, dass sie nicht zur Zustands- und Funktionsprüfung ihrer privaten Abwasserleitungen verpflichtet sind.
Nur, was passiert, wenn, wie in einigen Ihrer Publikationen zu lesen ist, dass ein Großteil aller privaten Abwasserleitungen häufiger gravierende Schäden aufweisen als das bei öffentlichen Kanälen der Fall ist, (von einem Tagesbruch eines Gehweges/Straße, oder Einsturz eines Gebäudes, veranlasst durch eine undichte häusliche Abwasserleitung, haben wir hier in Dorsten allerdings noch nichts erfahren!) mit dem dann austretenden häuslichen Abwasser?
Dieses wird sich anzunehmender Weise, wahrscheinlich zusammen mit dem Sickerwasser der Lippe, wohl auf dem wasserundurchlässigen “Bottroper Mergel“ sammeln, um dann im Norden und Süden ins WSG abzulaufen und dort versickern. Oder Glauben Sie tatsächlich, dass das Wasser nur in Ost-West Richtung von dieser Mergelschicht, in außerhalb vom WSG liegendes Gelände, abläuft?
Auch darauf Herr Minister, hätten wir gerne eine Antwort von Ihnen!
Alle diese von uns gemachten Feststellungen und Fragen zusammen, lassen uns zu keinem anderen Ergebnis kommen, als dass die von Ihnen gesetzlich geforderte Zustands- und Funktionsprüfung unserer privaten häuslichen Abwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, in absolut keinem Verhältnisgebot zu anderen Verursachern einer Gefährdung und somit der Verunreinigung des Bodens und des Grundwassers stehen.
http://www.stadt-koeln.de/leben-in-koeln/freizeit-natur-sport/veranstaltungskalender/kronleuchtersaal
Kronleuchtersaal Köln eingeweiht 1890 durch Kaiser Wilhelm II
Sehr geehrter Herr Minister Remmel,
schön wäre es, wenn Sie uns über diesen Abwasserkanal, der Ihnen mit Sicherheit bekannt ist, den von einem zertifizierten Prüfunternehmen ausgestellten Nachweis der absoluten Dichtigkeit vorlegen würden!
Deshalb fordern wir Sie auf, dieses Un- und Widersinnige Gesetz zur verpflichtenden Prüfung von privaten Hausabwasserleitungen in Wasserschutzgebieten, welches von Ihrer Schwarz-Gelben Vorgängerregierung nur aus wirtschaftlichen Gründen erlassen und dann Dank besserem Wissen wieder abgeschafft wurde, ebenfalls schnellstmöglich wieder zu liquidieren!
In Erwartung Ihrer diesbezüglichen Antwort, verbleiben wir
Mit freundlichen Grüßen
Horst Brinker und Uwe Gellrich
Wegen des besonderen öffentlichen Interesses des Sachverhaltes, wird das Schreiben nach Zustellung auch der Öffentlichkeit als offener Brief zugänglich gemacht.
Antwortschreiben des Herrn Ministers vom 12.01.2016
http://www.alles-dicht-in-nrw.de/Dokumente/Herrn_Horst_Brinker_2016-01-12.pdf
Erstes Schreiben an:
An den Minister von NRW
für Klimaschutz, Umwelt, Landwirtschaft,
Natur- und Verbraucherschutz
Herr Johannes Remmel
Horst Brinker, Kirchweg 92, 46286 Dorsten, Uwe Gellrich, Essenerstr. 15, 46282 Dorsten,
für die Bürgerinitiative >Alles-dicht-in-Dorsten“Leitfaden für Kommunen“ Konzeption zur Information und Einbindung der Bürger bei der Überprüfung privater Hausanschlüsse< auf insgesamt 82 Seiten (in Worten: zweiundachtzig) zur Umsetzung dieses widersinnigen Gesetzes aufzufordern, bringt aber das berühmte Fass zum Überlaufen! Wir hier in Dorsten leben und wohnen zu einem großen Teil im WSG “Holsterhausen/Üfter Mark“. Zu diesem WSG haben wir von der Bürgerinitiative einige Fakten zusammengetragen, zu denen wir, von Ihnen Herr Remmel, gerne erklärt bekommen möchten, warum nur häusliches Abwasser das Grund- und Trinkwasser verseuchen soll. Aber bitte nicht auf 82 oder mehr Seiten. In den angefügten Anlagen, die in keinster Weise den Anspruch der Vollständigkeit erheben, sehen Sie, warum wir nicht verstehen können und wollen, dass wir viel Geld ausgeben sollen für etwas welches absolut nicht zutrifft, wie Sie es und Ihre Experten immer behaupten. In Erwartung Ihrer diesbezüglichen Antwort, verbleiben wir Mit freundlichen Grüßen Horst Brinker und Uwe Gellrich Wegen des besonderen öffentlichen Interesses des Sachverhaltes, wird das Schreiben nach Zustellung auch der Öffentlichkeit als offener Brief zugänglich gemacht. Anlagen: 1. http://www.alles-dicht-in-nrw.de/Dokumente/A1_Fakten_zum_WSG.docx 2. http://www.alles-dicht-in-nrw.de/Dokumente/A2_Anforderung_an_Versickerung_im_WSG.pdf 3. http://www.alles-dicht-in-nrw.de/Dokumente/A1b_Wassereinzugs_Gebiet_der_Lippe_DSCN0136.JPG 4. http://www.alles-dicht-in-nrw.de/Dokumente/A1a_WSG_Karte_mit_Strassen_u._Lippe.pdf 5. http://www.alles-dicht-in-nrw.de/Dokumente/A4_Nitrate_in_privaten_Brunnen.docx http://www.alles-dicht-in-nrw.de/Dokumente/A5b_Grundwasserschutz.docx http://www.alles-dicht-in-nrw.de/Dokumente/A5c_Sorge_um_Grundwasser.docx
Autor:Uwe Gellrich aus Recklinghausen |
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