Finanzamt übergibt Verwaltung der Kfz-Steuer an Hauptzollämter
Vom 14. Februar an übernehmen die Hauptzollämter die Bearbeitung der Kraftfahrzeugsteuer vom Finanzamt Recklinghausen.
Bis zum 13. Februar bleibt das Finanzamt Recklinghausen für die Bürger der Ansprechpartner für alle Fragen zur Kraftfahrzeugsteuer. Aktuell wird jedoch gebeten von Anrufen zu SEPA-Vorgängen abzusehen. Aufgrund mehrerer tausend Schreiben sind die Telefonleitungen zurzeit leider deutlich belastet. Änderungen zu Bankverbindungen dürfen generell telefonisch nicht entgegengenommen werden. Es empfiehlt sich das Kontaktformular der Internetseite www.finanzamt-recklinghausen.de zu nutzen. „Ab dem 14. Februar sollten sich die Bürger dann ausschließlich an das für Sie zuständige Hauptzollamt wenden“, so die Leiterin des Finanzamts Recklinghausen, Heike Hürland. Denn: „Das Finanzamt hat ab diesem Zeitpunkt keine Möglichkeit mehr, Anträge zu bearbeiten und Fragen zu beantworten, da dann sämtliche Unterlagen und Daten an die Zollverwaltung übergeben worden sind.“
Die Kraftfahrzeugsteuer ist seit dem 1. Juli 2009 als Bundessteuer ausgestaltet. Das war aber für die Bürger kaum zu erkennen, denn die Verwaltung erfolgte auch nach dem 1. Juli 2009 weiterhin durch die Landesbehörden (Finanzämter). Da der Bund eine sukzessive Übernahme der Daten von den Ländern vorsieht, übergibt NRW seine Daten bereits im Februar.
Spätestens ab dem 1. Juli 2014 werden die Hauptzollämter des Bundes dann die Verwaltung der Kraftfahrzeugsteuer von allen Bundesländern übernommen haben. Danach ist ausschließlich die Zollverwaltung für die Festsetzung, Erhebung und Vollstreckung der Kraftfahrzeugsteuer zuständig.
Kraftfahrzeugsteuerbescheide, die Ihnen bislang von Ihrem Finanzamt erteilt wurden oder noch erteilt werden, behalten auch nach dem 13. Februar ihre Gültigkeit. Auch gewährte Vergünstigungen müssen nicht neu beantragt werden. Ihre örtlichen Zulassungsstellen bleiben auch weiterhin zuständig unter anderem für Anmeldungen, Ummeldungen, Halterwechsel und Außerbetriebsetzungen.
Weitere Infos unter www.zoll.de und www.fm.nrw.de. Fragen beantwortet ab Februar 2014 auch die zentrale Auskunftsstelle der Zollverwaltung unter 0351/44834-550 oder E-Mail info.kraftst@zoll.de.
Autor:Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen |
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