Dichtheitsprüfung/Zustands und Funktionsprüfung, Feststellungsklage eingereicht!
Als „Musterklage“ wird das Urteil landesweit Auswirkungen haben. Die Pflicht zur Prüfung aufgrund der SüwVO Abw. NRW angezweifelt. .….
Pressemitteilung
Feststellungsklage gegen Fristensatzung der Gemeinde Extertal eingereicht!
Bürgerinitiative „Alles dicht in Extertal“ setzt Ankündigung um.
Am 11 April 2014, im voll besetzten Saal des Hotel Stadt Hannover in Extertal, informierte die Bürgerinitiative „Alles Dich in Extertal“ umfassend über die neue Rechtsverordnung zur so genannten Dichtheitsprüfung –jetzt Funktionsprüfung- der privaten Abwasserkanäle. Diese neue Rechtsverordnung überlässt es den Kommunen, ob und wie sie ihre Bürger belastet. So kann sie per Ratsentscheid eine Satzung zur Funktionsprüfung und Sanierung mit Fristenregelung erlassen, verpflichtet ist sie dazu aber nicht! Die Gemeinden und Städte können auch per Satzung festlegen, ob sie sich Prüfbescheinigungen vorlegen lassen will, verpflichtet ist sie auch dazu nicht.
Die Bürgerinitiative „Alles dicht in Extertal“ hat einen Anwalt beauftragt, sie dabei zu unterstützen, die rechtlichen Interessen der Bürger zu vertreten um Schaden von ihnen abzuwenden. Die Bürgerinitiative kündigte auf der Infoveranstaltung im April 2014 rechtliche Schritte an. Der Rechtsanwalt Willi Broshinski erläuterte den Bürgern die rechtlichen Aspekte und das Rechtsmittel der Feststellungsklage. Viele der anwesenden Bürger erklärten sich bereit, diese Klage zu unterstützen, indem sie als Anwohner eines entsprechenden Satzungsbereiches der Gemeinde Extertal den beschriebenen Klageweg beschreiten.
Finanziert wird der Klageweg über die Bürgerinitiativen.
Die angekündigte Feststellungsklage gegen die beklagte Gemeinde Extertal wurde nun, entsprechend der Ankündigung auf der Infoveranstaltung, bei dem zuständigen Verwaltungsgericht in Minden eingereicht. Mit der Klage wird die Rechtmäßigkeit der Fristensatzung der Gemeinde Extertal im Bereich Nordstraße/Nordhagen in Frage gestellt, sowie auch die Pflicht zur Prüfung aufgrund der SüwVO Abw NRW angezweifelt.
Mit der entsprechenden Satzung der Gemeinde Extertal verpflichtet die Beklagte die Wohneigentümer im Satzungsbereich dazu, die Abwasserleitungen ihres bebauten Grundstücks auf ihren Zustand und Funktionsfähigkeit zu überprüfen. Eine entsprechende Bescheinigung soll der Verwaltung bis zum 31.12.2015 verpflichtend vorgelegt werden. Die Nichtvorlage der Bescheinigung wird von der Beklagten als Ordnungswidrigkeit sanktioniert, so ist es in der Fristensatzung formuliert.
Sollte das, die Klage führende Ehepaar aus der Nordstraße mit der Klage Erfolg haben, wären sie zu dieser Maßnahme nicht verpflichtet. Alle weiteren Grundbesitzer des Satzungsbereiches Nordstraße werden im Erfolgsfall von der Klage ebenso profitieren, weil sie in demselben Rechtsverhältnis zur Beklagten, der Gemeinde Extertal, stehen.
Da die Verwaltung auf ihrer Homepage zum Thema bereits angekündigt hat, dass sie beabsichtigt weitere Fristensatzungen dieser Art zu erlassen, wird eine erfolgreiche Klage auch in dieser Hinsicht ein Umdenken der beklagten Gemeinde bewirken müssen. Somit profitieren letztlich alle Extertaler Bürger von der Klage.
Als „Musterklage“ wird das Urteil landesweit Auswirkungen auf alle entsprechenden Fristensatzungen haben. Die Bürgerinitiative „Alles dicht in Extertal“ ist im Falle einer Niederlage auch auf den weiteren Instanzenweg vorbereitet und bittet die Bürger um Unterstützung.
Kontakt: dicht.extertal@yahoo.de
Auf die Kläger aus der Nordstraße in Extertal wurde indes in einem Telefonat vom Kämmerer und Leiter der Wirtschaftsbetriebe eindringlich eingewirkt auf ihr Bürgerrecht zu verzichten, das Rechtsverhältnis überprüfen zu lassen.
QUELLE:
https://de.groups.yahoo.com/neo/groups/Kanal-extertal/conversations/messages/353
Gez.
In Vertretung
Elke John
Aktuell & informativ
http://alles-dicht-in-nrw.de/
Autor:Uwe Gellrich aus Recklinghausen |
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