Bürgerinitiative-Neues in Sachen Dichtheitsprüfung
16.12.2013
Neues in Sachen Dichtheitsprüfung
-Bürgerinitiative-Alles dicht in Schermbeck-
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
An den Bürgermeister
Herrn Ernst-Christoph Grüter
und die Ratsmitglieder der Gemeinde Schermbeck
Weseler Straße 2
46514 Schermbeck
Sehr geehrter Herr Bürgermeister,
sehr geehrte Ratsmitglieder,
Bürgerantrag nach § 24 GO NRW
wir bitten Sie, die Satzung zur Abänderung der Frist bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasserleitungen gemäß § 61a Abs. 3 bis 7 LWG NRW der Gemeinde Schermbeck vom 21. Dezember 2010 ersatzlos zu streichen – bzw. aufzuheben.
Begründung:
Der § 61a LWG NRW wurde am 07.März 2013 aufgehoben
Das Gesetz schreibt eine Dichtheitsprüfung ( Funktionsprüfung ) von privaten Abwasseranlagen nur noch zwingend in Wasserschutzgebieten vor.
Nach Einführung des Gesetzes ist auch in der Gemeinde Schermbeck die Satzung zur Abänderung der Frist bei der Dichtheitsprüfung von privaten Abwasseranlagen nicht mehr erforderlich.
Mehrere Kommunen in NRW haben ihre Fristensatzungen zur Dichtheitsprüfung bereits aufgehoben, und damit sichergestellt, dass vollkommen überflüssige Investitionen der Bürger vermieden werden. Das kann doch auch nur in Ihrem Sinne sein.
In NRW, und auch in Schermbeck, gibt es keine Belastung des Grundwassers durch undichte Hausanschlüsse.
Bis heute fehlt hierfür ein wissenschaftlicher Nachweis.
Für die Bürgerinitiative „ Alles-dicht-in-Schermbeck“
Mit freundlichen Grüßen
Werner Bischoff
Sprecher der BI Schermbeck
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Noch eine BITTE an ALLE:
Stoppen Sie die Dichtheitsprüfung / Kanal-TÜV in Deutschland!
Unterschreiben Sie hier (Partner, volljährige Kinder jeweils separat)
http://protest.alles-dicht-in.de/Umfrage.php
Autor:Uwe Gellrich aus Recklinghausen |
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