Komische Stellenanzeigen
Arbeitgeber sucht Personal im Märchenland

Beginnen wir diesen Artikel schlichtweg mit der ebenso schlichten Stellenanzeige:

„Hallo, wir suchen eine Putzfee für unseren Laden. Einmal die Woche 2-3 Stunden auf Minijob Basis.“

Darunter gab es dann nur ein Foto von der Außenfassade des Gewerbes. Gesehen bei Facebook.

Was ist eigentlich eine Fee?

Eine Fee ist ein übernatürliches Wesen, das wahrscheinlich auch für diesen Job gebraucht wird. Denn einen Laden sauber zu halten und dafür nur 2-3 Stunden in der Woche Zeit zu haben, scheint etwas übernatürlich zu sein. Es handelt sich um ein Gewerbe mit Kundschaft, die vor Ort sein muss. Aber für die Sauberkeit wird ja eine Fee gesucht, die den Zauberstab schwingt.

Die Fee ist eine Frau

Damit tappst der Arbeitgeber mit dieser Stellenanzeige tatsächlich juristisch in die Matsche. Denn hier greift das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz. In dem heißt es:

„Ziel des Gesetzes ist, Benachteiligungen aus Gründen der Rasse oder wegen der ethnischen Herkunft, des Geschlechts, der Religion oder Weltanschauung, einer Behinderung, des Alters oder der sexuellen Identität zu verhindern oder zu beseitigen.“

Im Grunde sind nicht nur Männer ausgeschlossen, eigentlich betrifft es gar die ganze Menschheit. Denn wer sich nur auf die Suche nach Fabelwesen spezialisiert, wird wohl noch lange suchen müssen. Dennoch ist dieser Gewerbetreibende angreifbar für diese Ausschreibung. Wenn er Pech hat, wird ihm auch Frau Holle nicht weiterhelfen können.

Das Schicksal

Der Begriff „Fee“ stammt aus dem Lateinischen „fata“ und bedeutet „Schicksal“. In das begibt sich die Fee allerdings. Denn diese zwei Sätze der Stellenanzeige sagen überhaupt nichts über den Arbeitgeber aus. Auch der Stundenlohn bleibt offen. 

Unglaublich ist, dass sich auf diese schicksalshafte Anzeige bei Facebook tatsächlich Frauen meldeten und Interesse bekundeten. Sie wissen überhaupt nichts darüber, was sie erwartet. Sie begeben sich blind in ihr Schicksal.

Die Realität

Auch wenn diese Stellenanzeige mit Humor gehandhabt werden kann, ist sie dennoch beleidigend. Zunächst werden halt Personen ausgegrenzt. Das ist juristisch schon angreifbar. Dann ist es doch sehr despektierlich, eine Reinigungskraft als „Fee“ zu bezeichnen. Denn auch wenn Feen einen guten Ruf haben, möchte doch jeder Arbeitnehmer respektvoll gesehen und behandelt werden.

Wir sind bei einem Arbeitsverhältnis nicht im Lummerland. Es geht um einen Vertrag, eine beidseitige Willensbekundung. Hier geht es um eine ArbeitsKRAFT. Aber wenn Frauen gemeint sind, sind es nur Feen. Es sind Prinzessinnen, die in Chichi und Watteschaum gehüllt sind. Alleine mit diesem Bild wird bereits deutlich, wie diese Arbeitskraft künftig in das Unternehmen mit eingebunden wird: „Sie ist doch nur...“. Und genau so eine Sicht auf Frauen lässt Frauen in der Arbeitswelt auch stets klein bleiben.

Wäre sie eine ArbeitsKRAFT, fühlt sich dieses Märchenspektakel plötzlich nicht mehr so watteweich an. Aber als Fee hat sie harmonisch zu bleiben. Mund halten und nicht auffallen. Vielleicht auch noch ein paar Wünsche erfüllen, mit Glitzer und einem leisen Kichern.

Worte zeigen viel und wer Worte benutzt, zeigt viel über seine Haltung. In diesem Unternehmen sollte man besser nicht seine wertvolle Zeit verschwenden. Denn hier kommt nicht der Prinz und befreit die Prinzessin aus ihrem Schicksal. Was aus feministischer Sicht sowieso Blödsinn ist.

Mittlerweile ist die Stellenanzeige wieder bei Facebook verschwunden. Es scheint sich eine ArbeitsKRAFT in ihr Schicksal der Märchenwelt fügen zu wollen.

Es ist kein Geheimnis, wieso Gewerbetreibende oftmals eine hohe Fluktuation bei ihrem Personal haben. Stellenanzeigen sind voll von Missverständnissen. Und es wird sich gewundert, wieso offenen Stellen so viele Langzeitarbeitslose gegenüberstehen. Man bekommt langsam eine Ahnung.

Autor:

Sandra Stoffers aus Recklinghausen

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