Öffentliche Anfragen
Annegret Kramp-Karrenbauer und die Stütze der Aldi-Kassiererin
„Denn „die Kassiererin, die bei Aldi an der Kasse sitzt und mit der niemand ein Orientierungsgespräch führt“, die finanziere mit ihrer Arbeit schließlich die Stütze der anderen mit.“
Vor einiger Zeit schrieb ich Frau Annegret-Kramp-Karrenbauer (AKK) folgende Zeilen, die hier nachzulesen sind.
Recht zügig erhielt ich aus dem Büro von AKK eine Mail. Als Antwort auf meine Fragen kann ich diese Mail leider nicht bezeichnen. Daher zögerte ich auch mit der Veröffentlichung. Denn es ist üblich, dass Politiker selten, ich will nicht sagen „nie“, auf Fragen direkt antworten. Zumeist lassen sie einen Mitarbeiter ran, der die Fragen gar nicht beantworten kann. Meine Anfragen stelle ich, weil das Verhalten von entsprechenden Politikern auffällig bzw. widersprüchlich ist. So ist es doch auch wichtig zu erfahren, ob AKK überhaupt weiß, dass auch eine Aldi-Kassiererin im ALG II-Bezug sein könnte. Ein Arbeitnehmer, der im ALG-II-Bezug ist wird dann als „Aufstocker“ geadelt. Im Grunde bleibt er aber ein Hartz-IV-Bezieher, der nach 100 Euro Freibetrag 80 ct. Eines jeden Euros wieder an das Amt zurückzahlt.
Eine Mitarbeiterin von AKK kann doch gar nicht wissen, was AKK wirklich weiß. Und es ist so unsäglich typisch, dass Politiker nur Buchstaben schreiben lassen, aber keine Inhalte.
Mittlerweile ist AKK ihre Karriereleiter hinaufgestolpert. Sie ist Verteidigungsministerin. Wieso das so ist, das weiß nur Angela Merkel.
Heute noch redet AKK über die Aldi-Kassiererin und befürwortet weiterhin die Sanktionen im SGB und morgen schon hat sie eine Uniform an und lässt salutieren. Die politischen Kompetenzen und Karrieren in diesem Land werfen viele Fragen auf.
Am 5. November wird das Bundesverfassungsgericht über die Sanktionen im SGB urteilen. Und da das Thema in der Mail von AKKs Mitarbeiterin auftaucht, möchte ich sie nun dennoch veröffentlichen:
„Sehr geehrte Frau Stoffers,
vielen Dank für Ihr Schreiben.
Hartz IV und andere sogenannte Transferleistungen sind Hilfe in der Not, Natürlich geht es aber auch darum, sich an den Bedürfnissen und Realitäten der Menschen zu orientieren. Ein Hartz-IV-Empfänger braucht Perspektiven. Wir haben gerne aufgenommen, dass Sie den Arbeitslosengeld II – Regelsatz als nicht ausreichend hoch empfinden, hierbei darf aber nicht vergessen werden, dass die Leistungen lediglich für eine Überbrückungszeit gedacht sind. Ziel bleibt es den einzelnen Menschen so schnell wie möglich wieder in den Arbeitsmarkt zu integrieren.“
Einspruch Euer Ehren! Mit keinem Wort habe ich geschrieben, dass ich den Regelsatz beim ALG II als nicht ausreichend empfinde. Meine Empfindungen spielen bei diesen Anfragen keine Rolle, sondern die Situation. Darüber hinaus bin ich ein Gegner dieses ganzen Hartz-IV-Systems und kämpfe seit Jahren für ein Bedingungsloses Grundeinkommen. Hat Frau Herten meinen Text nicht gelesen? Oder hat Frau Herten meinen Text überhaupt verstanden? Hier werden mir Sätze in den Mund gelegt, die gar nicht stimmen. Im Gegenzug sagt Frau AKK Dinge, die unter Umständen nicht stimmen, aber lassen jede Erklärung aus. Die Kommunikation zwischen Bürger und Politiker hinkt hier mal wieder ordentlich.
„Beim Bezug von Hartz-IV gilt: Wer staatliche Hilfe in Anspruch nimmt, ist verpflichtet, aktiv daran mitzuwirken, dass das so schnell wie möglich nicht mehr notwendig ist. Halten sich Bezieher nicht an die Regeln, sieht das Zweite Sozialgesetzbuch Leistungskürzungen vor. Gerne zitieren wir hierzu den arbeitsmarkt- und sozialpolitischen Sprecher unserer Unionsfraktion, Peter Weiß. Er will am erfolgreichen Prinzip des „Förderns und Forderns“ festhalten. In einem Gastbeitrag für die Nordwest Zeitung verdeutlicht er: „Wer seine Wohnung und seinen Lebensunterhalt aus Steuergeldern finanziert, muss sich zumindest bemühen, über kurz oder lang wieder eine Arbeit zu finden.“ Keinen anderen Sinn hätten die Sanktionen, die zuletzt auch nur gegen 3,1 Prozent der erwerbsfähigen Grundsicherungs-Empfänger verhängt wurden. Denn „die ganz überwiegende Zahl der Hilfeempfänger kooperieren aktiv mit den Jobcentern“, so Weiß.
In einem Verfahren prüft das Bundesverfassungsgericht, ob die Sanktionsregeln zulässig sind. Lassen Sie uns gemeinsam die Entscheidung des Gerichts in Karlsruhe abwarten.“
Bei weiteren Anliegen stehen wir sehr gerne jederzeit zur Verfügung.
Mit freundlichen Grüßen
Stefanie Herten
CRM-Team
Bürgerservice der CDU-Bundesgeschäftsstelle
Was interessiert mich nun dieser Herr Weiß? Meine Anfrage ging an AKK. Und SIE hat die Kassiererin bei Aldi auf die Tagesordnung gebracht, welche die „Stütze“ für ALG-II-Bezieher erwirtschaftet. Was sie zumeist gar nicht tut, wenn sie in einem geringfügigen Arbeitsverhältnis steht. Und wenn sie Aufstockerin ist, wird sie bestenfalls abgezockt. Da ist kein „Fordern und Fördern“ zu sehen. Bei einem 450 Euro-Job darf die Kassiererin bei Aldi, sofern sie im ALG-II-Bezug ist, gerade mal 170 Euro behalten.
Kürzlich las ich einen Text im „Volksverpetzer“, der das Verhalten von AKK auf den Punkt bringt. Und damit bedient sie sich der Instrumente rechter Populisten:
„Wer Vergleiche zwischen zwei benachteiligten Gruppen anstellt, noch dazu Äpfel mit Birnen vergleicht, ohne dass konkret gefordert wird, dass auch tatsächlich etwas gegen eine Benachteiligung unternommen wird, der will nur Wut erzeugen und hetzen.“
Fazit dieser Anfrage: AKK konnte nicht damit aufräumen, dass sie das System des SGB nicht durchschaut. Gleichzeitig bedient sie sich populistischer Methoden, die nicht gesund sind für eine aufgeklärte Gesellschaft. Was kann AKK? Wo liegt ihre Kompetenz? Wo liegt ihr Wissen? Das alles konnte sie nicht beantworten. Nicht in Bezug ihrer Aussage, die sie tätigte. Alles nur gefährlicher Populismus?
Autor:Sandra Stoffers aus Recklinghausen |
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