Trabrennbahn: 80 Pappeln müssen gefällt werden
Im Laufe des Februars werden circa 80 Säulen- und Hybridpappeln auf dem Gelände der Trabrennbahn gefällt. Die Fällungen sind notwendig, weil die Bäume altersschwach und einige von ihnen zusätzlich von einem holzzerstörenden Pilz befallen sind.
Die Folge: Die gesamte Baumreihe entlang der westlichen Zaunanlage der Trabrennbahn ist nicht mehr standsicher und deshalb eine Gefahr für Fußgänger und andere Verkehrsteilnehmer.
Die circa 60 Jahre alten Pappeln stehen entlang eines öffentlichen Fuß-, Rad- und Schulwegs, parallel zu der Straße „Am Sattelplatz“ zwischen der Blitzkuhlenstraße und der Bundesautobahn A2. Die Pappeln sind aufgrund ihres hohen Alters und der holzzerstörenden Lack- und Schwefelporlingen stark in den Kronen und Stämmen beschädigt. Sie sind teilweise hohl und weisen große Totholzanteile in den Kronen auf.
Die Fällungen bedeuten keine Vorentscheidung der Nutzung der Fläche der Trabrennbahn. „Weil aber die Pappeln umstürzen können, sind sie eine Gefahr für jeden, der den Weg benutzt“, sagt Stefan Klinger, Bereichsleiter für Forst, Kommunale Servicebetriebe Recklinghausen (KSR). „Deshalb können wir nicht länger damit warten.“
Die Kreisverwaltung Recklinghausen, bei der die KSR eine Fällgenehmigung beantragt haben, hat grünes Licht gegeben. Außerdem müssen Ersatzpflanzungen erfolgen. Eine Genehmigung des Kreises ist deshalb erforderlich, weil es sich bei dem Areal um eine Außenfläche handelt.
Auch haben die KSR bei der Firma „Landschaft und Siedlung“ ein Artenschutzgutachten beauftragt. Auf dessen Grundlage sind Nebenbestimmungen zum Schutz von Wildtieren einzuhalten. Aus diesem Grund werden die Fällungen in enger Abstimmung und unter Aufsicht der Unteren Landschaftsbehörde erfolgen. Aufgrund des anstehenden Vogelschutzes, ab dem 1. März, werden die Fällungen zeitnah beginnen.
Die zügige Nachpflanzung einer neuen Alleebaumreihe ist noch im Jahr 2014 geplant. „Die ersten jungen Bäume können vielleicht noch vor Sommerbeginn gepflanzt werden“, sagt Klinger. „Der Zeitpunkt hängt vom Verlauf der vorbereitenden Arbeiten und der witterungsbedingt voranschreitenden Gehölzentwicklung ab.“ Die Nachpflanzungen sollen bis zum Jahresende abgeschlossen sein. Es werden hauptsächlich hochstämmige Alleebäume, beispielsweise Linde, Eiche, Buche oder Ahorn, nachgepflanzt.
Autor:Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.