Kreis Recklinghausen: Stallpflicht aufgehoben

Foto: Peter Gerber

Das Veterinäramt hebt die Stallpflicht im Kreis Recklinghausen auf. Grund: Die frühlingshafte Wetterlage verringert das Geflügelpest-Ansteckungsrisiko.

Die letzten Untersuchungsergebnisse von verendeten Wildvögeln aus dem Kreis Recklinghausen und der Stadt Herne haben keinen Hinweis auf hochpathogene aviäre Influenza (HPAI – „Geflügelpest“) bei Wildvögeln ergeben. In ganz NRW ist seit dem 24.02.2017 kein neuer Fall von Geflügelpest bei Wildvögeln mehr festgestellt worden.

Verordnung galt seit Ende Dezember

Die höheren Temperaturen der letzten Tage haben für eine rasche Eindämmung des Influenzavirus in der Umwelt gesorgt und den Rückzug von Wildvögeln in ihre Brutgebiete gefördert. Daher hat sich die Lage rund um die Geflügelpest H5N8 entspannt. Auf Grundlage dieser neuen Risikobewertung hebt das Veterinäramt des Kreises Recklinghausen die Stallpflicht für Nutzgeflügel im gesamten Kreisgebiet und in der Stadt Herne auf.
Seit Ende letzten Jahres durfte Geflügel wegen des hochansteckenden H5N8-Virus nicht mehr draußen gehalten werden.
Auch wenn die Verfügung offiziell erst am 18.03.2017 in Kraft tritt, spricht nach Auskunft des Veterinäramts nichts dagegen, das Geflügel sofort wieder an die frische Luft zu lassen.

Autor:

Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen

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