Seniorenresidenz am Festpielhaus insolvent
Seniorenresidenz am Festpielhaus Recklinghausen Insolvenz - Bewohner nach Herne und Dortmund
Am 05.03.2024 schrieb ich Herrn Hundt, Leiter Fachbereichsleitung B, Heimaufsicht, Kreisverwaltung, zum Thema Insolvenz Seniorenresidenz am Festspielhaus:
Sehr geehrter Herr Hundt,
am 29.02.2024 werden Sie vom WDR mit der Aussage zitiert: "Allerdings hatten wir nicht den Eindruck, dass Betreiber oder Insolvenzberater, die das eigentlich machen müssen, dazu in der Lage sind."
Ich wollte Ihnen dazu meine Meinung mitteilen, dass ich es zum einen natürlich sehr löblich von Ihrer Behörde finde, dass sie den Umzug organisieren und die Öffentlichkeit insbesondere die Bewohner Ihnen dankbar sein müssen.
Zum anderen stellt sich aber auch natürlich die Frage, welche Schutzfunktion haben Sie als Heimaufsichtsbehörde für diese Bewohner übernommen und tatsächlich ausgeübt, wenn es zu einem derartigen Fall gekommen ist? Der Fall scheint außerordentlich selten zu sein, immerhin hat es Recklinghausen mal wieder in die Tagesschau geschafft.
Ich habe selbst für die Residenz gearbeitet und es war allgemeinhin bekannt, dass die Betreiber schon immer die geringsten Löhne für ihre Angestellten in der Pflege und der Gastronomie bezahlt haben und gleichzeitig als übermäßig teuer galten für die Menschen, die dort eine Wohnung angemietet haben oder gepflegt worden sind.
Normalerweise würden man denken, dass in so einem Fall Geld gemacht werden soll und in dem Fall auf Kosten der Schwächsten und von Geringverdienern. Und weiter würde man denken, dass bei einer solchen Insolvenz sich jemand bereichert haben muss, bevor er "das Ding in den Sand gesetzt hat. So, die Frage ist, wer prüft so etwas, zumal es bereits eine Insolvenz gegeben hat. Muss der schlimmste Fall nicht verhindert werden, dass man als alter Mensch in so einer Lage noch mal von Recklinghausen nach Dortmund muss?!
Wissen Sie, ich hoffe, dass so etwas nicht noch einmal passiert, denn so etwas möchte keiner selbst erleben. Und: setzen Sie es denen auf die Rechnung, die dafür zuständig gewesen wären. Doppel und dreifach. Dazu würde ich liebend gerne wissen, welchen Rechtsanspruch diejenigen hätten, wenn Sie diesen geltend machen würden und könnten. Ah, der Heimbeirat wird es wissen. In meinen Augen handelt es sich hier um ein Systemversagen. Aber gut, dass wenigstens Sie als Vertreter des Staates noch eingesprungen sind.
Mit freundlichen Grüßen
Autor:Gero Hansen aus Recklinghausen |
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