Kontrolltag zur Bekämpfung von Unfällen unter Beteiligung von Radfahrenden im Kreis Recklinghausen
"sicher.mobil.leben - Radfahrende im Blick"
Am Mittwoch, 5. Mai, fand unter dem Leitspruch "sicher.mobil.leben - Radfahrende im Blick" auch ein Kontrolltag im Zuständigkeitsbereich der Polizei Recklinghausen statt. Ziel des Schwerpunkteinsatzes ist eine Reduzierung der Anzahl getöteter und (schwer)verletzter Fahrradfahrer im Straßenverkehr.
Die Unfallfolgen beteiligter Fahrradfahrer sind meist schwerwiegend, da sie keine Knautschzone haben. Eine erhöhte Sensibilisierung von und gegenüber Fahrradfahrern ist die Grundvoraussetzung zur Zielerreichung.
Aus diesem Grund wurden im Rahmen der Kontrollen auch zahlreiche Gespräche mit Verkehrsteilnehmern aller Art geführt. Ob unberechtigtes und gefährdendes Parken auf Geh- oder Radwegen, gefährliches Unterschreiten des Mindestabstand beim Überholen von Radfahrenden
oder sonstiges regelwidriges Verhalten aller Verkehrsteilnehmenden in Bezug auf den Radverkehr - mit dem Schwerpunkteinsatz soll regelkonformes Verhalten und gegenseitige Rücksichtnahme gefördert werden.
Insgesamt wurden 118 Fahrräder (Pedelec und normale Fahrräder) kontrolliert. 60 Fahrradfahrer wurden gebührenpflichtig verwarnt.
182 Geschwindigkeitsverstöße bei Kraftfahrern
Weiterhin konnten 182 Geschwindigkeitsverstöße bei Kraftfahrern festgestellt werden; bei insgesamt sechs Überschreitungen wird es zu einem Fahrverbot kommen. Die Polizei Recklinghausen kontrollierte zudem insgesamt sechs LKW und vier Krafträder, deren Fahrer ein Verwarngeld entrichten mussten.
Grundsätzlich gilt: Gleiches Recht für alle. Eine sichere Teilnahme am Straßenverkehr lebt von gegenseitiger Rücksichtnahme, Verständnis und dem Bewusstsein, dass niemand bevorrechtigt ist. Fahrradfahrer haben keinen Gurtschutz und keine Knautschzone.
Tipps und Hinweise der Polizei:
- Sicherheit durch Sichtbarkeit. Das Tragen von heller und reflektierender Kleidung wird empfohlen.
- Sicherheit geht vor. Das Tragen eines Fahrradhelmes verhindert keine Unfälle, aber mindert die Unfallfolgen.
- Keine Ablenkung im Straßenverkehr. Im Straßenverkehr werden alle Sinne benötigt. Jede Ablenkung erhöht das Unfallrisiko.
- Fahrtüchtigkeit beachten. Nicht nur auf dem Fahrrad ist bei der Teilnahme am Straßenverkehr ein klarer Kopf gefragt. Alkohol und sonstige Drogen sind damit nicht vereinbar. Gleiches gilt bei Übermüdung.
- Schutzzonen achten. Fahrradschutzstreifen dürfen nicht zum Parken oder Halten benutzt werden. Ausweichen auf den Schutzstreifen ist erlaubt, wenn Radfahrende nicht gefährdet werden können.
- Behinderungen vermeiden. Rad- und Fußwege müssen zur Sicherheit von ungeschützten Verkehrsteilnehmenden frei bleiben. Parken und Halten auf Geh- und Radwegen ist tabu.
- Vorsicht beim Richtungswechsel. Abbiegen nach links verlangt von Radfahrende besonders umsichtiges Verhalten. Bei rechts abbiegenden Fahrzeugen birgt insbesondere der tote Winkel unkalkulierbare Gefahren für Radfahrende. Im Auto den Schulterblick nicht vergessen.
- Überholen nur mit Abstand. Der Überholabstand muss stets ausreichend sein - 1,50 Meter innerhalb geschlossener Ortschaften sowie 2 Meter außerhalb geschlossener Ortschaften.
Autor:Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen |
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