Geschwindigkeitsüberwachungen im Kreis Recklinghausen
Knöllchen trotz Corona
Die zur Eindämmung der Corona Pandemie veranlassten Maßnahmen haben nicht nur das öffentliche Leben stark eingeschränkt, sondern offensichtlich auch Auswirkungen auf den Straßenverkehr.
Die Verkehrsdichte hat spürbar abgenommen. Bei einigen Verkehrsteilnehmern mag jetzt der Eindruck entstehen, dass die "freier" zu befahrenden Straßen ein straffreies, schnelles Fahren ermöglichen.
Dass dem nicht so ist, musste am Montag, 6. April, gegen 18.50 Uhr ein Motorradfahrer erfahren. Einem Kradfahrer des Verkehrsdienstes fiel der Mann auf, als er mit einer Geschwindigkeit von 140 Stundenkilometern (bei zulässigen 50 Stundenkilometern) über öffentliche Straßen in Haltern am See fuhr. Zudem hatte er den Schalldämpfer der Auspuffanlage entfernt und wollte testen, wie sich sein Krad ohne Schalldämpfer fährt und anhört.
Bußgeld und längeres Fahrverbot
Aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung und des Verstoßes gegen die Ausrüstungsvorschriften erwartet den Motorradfahrer neben einem Bußgeld ein längeres Fahrverbot.
Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Polizei im Kreisgebiet ihre Aufgaben auch im Verkehrsbereich nach wie vor wahrnimmt. Die Verkehrsdienste des Polizeipräsidiums Recklinghausen führen nach wie vor Geschwindigkeitsmessungen durch und intensivieren, wie immer in den warmen Monaten, ihre technische Überwachungsmaßnahmen.
Das Anhalten von Verkehrsteilnehmern, die ohne Rücksicht, durch das Fahren mit gefährlichen Geschwindigkeiten, verkehrsunsicheren und/oder überlauten Fahrzeugen, ihre "Freiheit" ausleben, zählt auch jetzt zu den vorrangigen Aufgaben der Polizei.
Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide
Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide werden zur Zeit allerdings deutlich öfter
nach Hause geschickt und nicht, wie sonst meist üblich, direkt vor Ort angeboten
beziehungsweise erhoben. Wo es nicht notwendig ist, wird auf das direkte Anhalten
verzichtet.
Mit Blick auf das kommende Osterwochenende weist die Polizei darauf hin, dass Touren
mit dem Motorrad nicht verboten sind, sie aber dem Sinn der Corona-Schutzverordnung widersprechen. Schon allein das Verletzungsrisiko spricht gegen solche Touren. Jeder, der sich angesichts der derzeitigen Entwicklungen selbst unnötig in Gefahr begibt und sich hohen Verletzungsrisiken aussetzt, handelt unsolidarisch. Die Betten in unseren Krankenhäusern brauchen
wir derzeit für andere Herausforderungen.
Wo sich mehr als zwei Motorradfahrende treffen, greift das Kontaktverbot. Die üblichen Ausnahmen gelten hier natürlich auch.
Autor:Lokalkompass Kreis RE aus Recklinghausen |
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