Verkehrsregeln gelten auch in der Corona-Krise
90 km/h zu schnell

Foto: Symbolbild

Einen Motorradfahrer in Haltern am See hat es erwischt. Mit 140 km/h auf dem Tacho wurde der rücksichtslose Verkehrsteilnehmer am Montag um 18.40 Uhr innerorts geblitzt. Leider kein Einzelfall, wie die Polizei Recklinghausen zu berichten weiß. Auch wenn, die Verkehrsdichte in Zeiten der Corona-Krise spürbar abgenommen hat, gibt es noch lange keinen Freifahrtsschein für Verkehrsteilnehmer.

Der Motorradfahrer hatte nicht nur 90 km/h zu viel drauf, er hatte zudem den Schalldämpfer der Auspuffanlage entfernt. Aufgrund der erheblichen Geschwindigkeitsüberschreitung und des Verstoßes gegen die Ausrüstungsvorschriften erwartet den Motorradfahrer neben einem Bußgeld ein längeres Fahrverbot.

Dieses Beispiel verdeutlicht, dass die Polizei im Kreisgebiet ihre Aufgaben auch im Verkehrsbereich nach wie vor wahrnimmt. Die Verkehrsdienste des Polizeipräsidiums Recklinghausen führen nach wie vor Geschwindigkeitsmessungen durch und intensivieren, wie immer in den warmen Monaten, ihre technische Überwachungsmaßnahmen.

Das Anhalten von Verkehrsteilnehmern, die ohne Rücksicht, durch das Fahren mit gefährlichen Geschwindigkeiten, verkehrsunsicheren und/oder überlauten Fahrzeugen, ihre "Freiheit" ausleben, zählt auch jetzt zu den vorrangigen Aufgaben der Polizei.

Verwarnungsgelder und Bußgeldbescheide werden zur Zeit allerdings deutlich öfter nach Hause geschickt und nicht, wie sonst meist üblich, direkt vor Ort angeboten bzw. erhoben. Wo es nicht notwendig ist, wird auf das direkte Anhalten verzichtet.

Motorradfahrer sollten Zuhause bleiben

Mit Blick auf das kommende Osterwochenende weisen wir darauf hin, dass Touren mit dem Motorrad nicht verboten sind, sie aber dem Sinn der Corona-Schutzverordnung widersprechen. Schon allein das Verletzungsrisiko spricht gegen solche Touren. Jeder, der sich angesichts der derzeitigen Entwicklungen selbst unnötig in Gefahr begibt und sich hohen Verletzungsrisiken aussetzt, handelt unsolidarisch. Die Betten in unseren Krankenhäusern brauchen wir derzeit für andere Herausforderungen.

Wo sich mehr als zwei Motorradfahrende treffen, greift das Kontaktverbot. Die üblichen Ausnahmen gelten hier natürlich auch.

Autor:

Lokalkompass Recklinghausen aus Recklinghausen

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