Impferlass sorgt für Verwirrung im Kreis Mettmann
UPDATE: Booster-Impfung nach vier Wochen nicht für alle ratsam
Ein neuer Impferlass des Gesundheitsministeriums ist in der Welt und sorgt gerade für Aufregung, auch im Kreis Mettmann. Verbreitet wird die Botschaft: Boostern für alle – schon vier Wochen nach der Zweitimpfung.
Zahlreiche Mediziner reagieren darauf mit ungläubigem Kopfschütteln – auch Dr. Jürgen Korbmacher, Impfarzt im Impfzentrum des Kreises in Erkrath: "Ein Boostern für Gesunde nach vier Wochen ist überhaupt nicht sinnvoll und nicht zu empfehlen. Der Erlass weist eigentlich darauf hin, dass der Impfabstand von vier Wochen nur für immunsupprimierte Menschen nötig und sinnvoll ist. Da reden wir zum Beispiel von transplantierten Patienten oder Krebspatienten, die eine Chemotherapie bekommen."
Bei Gesunden zur Zeit nicht ratsam
"Bei Gesunden richten wir uns nach der Empfehlung der Ständigen Impfkommission und impfen in der Regel nach fünf Monaten. Zum Boostern nach vier Wochen können wir aus ärztlicher Sicht im Moment nicht raten.", so Dr. Korbmacher weiter.
Nicht unbedingt ein Vorteil
Diese Meinung stützt auch Professor Dr. Jörg Timm, Direktor des Instituts für Virologie an der Uni Düsseldorf. Auf Nachfrage des Kreises erklärt er: "Bei Menschen, die eigentlich gesund sind, ist es nicht unbedingt ein Vorteil, wenn man die dritte Impfung zu früh nach der Zweitimpfung schon erhält. Ich würde dazu raten, den – etwa vom Impfstoff-Hersteller Biontech – empfohlenen Abstand von mindestens drei Monaten einzuhalten."
UPDATE
"Nach der aufgrund des 12. Impferlasses des Gesundheitsministeriums entstandenen Verwirrung um die einzuhaltenden Abstände zwischen Zweit- und Booster-Impfung hat das Land heute einen ergänzenden, klarstellenden Erlass herausgegeben.", so Daniela Hitzemann, Pressesprecherin des Kreises Mettmann in der aktuellen Presseinfo zum Thema "Klarstellender Erlass des Landes zur Booster-Impfung: Auffrischung in der Regel nach fünf Monaten".
"Demnach werden im Rahmen der Impfangebote der Kreise und kreisfreien Städte Auffrischungsimpfungen für Personen angeboten, bei denen die Grundimmunisierung fünf Monate zurückliegt.
Personen, bei denen die Grundimmunisierung weniger als fünf Monate zurückliegt, sind jedoch nicht zurückzuweisen und ebenfalls zu impfen – sofern ein Mindestabstand von vier Monaten erreicht ist.
Eine Impfung nach frühestens vier Wochen nach der 2. Impfstoffdosis ist ausschließlich für immundefiziente Personen mit einer erwartbar stark verminderten Impfantwort als Optimierung der primären Impfserie zu ermöglichen."
Autor:Lokalkompass Ratingen aus Ratingen |
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