Trotz Beibringung der Sterbeurkunde buchte der Konzern Beiträge ab
Telekom verschickt Mahnungen an Tote

Archivfoto: Lokalkompass

Die Kündigung des Telefonaschlusses einer Verstorbenen entwickelte sich für Hinterbliebene zu einer aufreibenden und ärgerlichen Angelegenheit. Ein halbes Jahr nach dem Tod der alten Dame erhält die Familie immer noch Zahlungsaufforderungen und Mahnungen!

„Nachdem meine Schwiegermutter Anfang November verstorben war, gaben wir einige Wochen später die Sterbeurkunde im Telekomladen an der Oberstraße ab“, erinnert sich Gabriele Bock, Schwiegertochter der Verstorbenen. Damit war die Angelegenheit aber leider noch lange nicht erledigt. „Die Telekom buchte weiter die Beträge ab“, erzählt die Ratingerin verständnislos. Nachdem die Familie das Bankkonto der Verstorbenen aufgelöst hatte, trudelten schließlich Mahnungen ein. „Das ärgerte uns maßlos, denn mein Schwager war ja persönlich mit der Sterbeurkunde im Telekomladen“, so Gabriele Bock. Die Familie wandte sich an den Kundenservice. „Dann müssen Sie uns nochmal die Sterbeurkunde reinreichen“, hieß es. „Daraufhin hat man dann bestätigt, dass die Kündigung des Anschlusses meiner Schwiegermutter für Ende März erfolgt!“, erzählt Gabriele Bock verärgert.

Im April erhielten die Angehörigen wieder eine Mahnung. „Plus Verzugszinsen“, betont Bock kopfschüttelnd und fährt fort „Uns geht es nicht primär um das Geld, sondern ums Prinzip." Zu einer Anschlusskündigung nach dem Tod des Anschlussinhabers erläutert ein Sprecher der Telekom: "Im Sterbefall kann der Anschluss des Kunden durch den Nachlassempfänger (Erben), Nachlassverwalter, Nachlassgericht, Bestattungsinstitut, mit Angabe des Nachlassnehmers, mit einer Frist von 1. Tag zum Eingangsdatum, bzw. zum späteren Wunschtermin vorzeitig gekündigt werden.“

Weshalb nach Beibringung der Sterbeurkunde weitere Zahlungsaufforderungen bzw. Mahnungen bei den Hinterbliebenen der Verstorbenen eingehen, das werde man vom Kundenservice prüfen lassen, stellte die Telekom in Aussicht. Dank Intervenieren der Presse geschah dies blitzartig. "Man bedauert das alles und wird uns das Geld erstatten", sagt Gabriele Bock und fährt fort: "Was machen denn betagte Menschen in einer ähnlichen Situation? Die sind überfordert, wenn sie niemanden haben, der ihnen hilft und geben auf! Und das kann es doch nicht sein!“

Ein Telekomsprecher: "Eine Situation, wie Sie die Angehörigen der Verstorbenen leider erlebt haben, ist Gott sei Dank eine Ausnahme." 

Im Folgenden der Link auf die Kündigung eines Festnetzanschlusses im Sterbefall:  www.telekom.de/hilfe/vertrag-meine-daten/meine-daten/daten-aendern-leicht-gemacht/kuendigung-im-sterbefall?samChecked=true

Autor:

Marjana Križnik aus Düsseldorf

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