Regelungen ab 1. August:
Mitnahme von E-Tretrollern in Bus und Bahn

Foto: Pixabay

Ratingen. Für die Mitnahme von elektronischen Tretrollern (E-Rollern) in den Bussen und Bahnen der Rheinbahn gilt ab Donnerstag, 1. August, die gleiche Regelung wie für Fahrräder – zusammengeklappt auf das kleinste Maß zählen sie als Gepäckstück. Fahrgäste können sie dann kostenlos in den Fahrzeugen der Rheinbahn mitnehmen.

Für nicht zusammengeklappte E-Roller benötigen die Fahrgäste pro Fahrt und Gerät ein ZusatzTicket, sofern sie nicht eines der folgenden Tickets besitzen:
• Ticket2000 und Ticket2000 9 Uhr
• BärenTicket
• YoungTicketPLUS
• FirmenTicket
• VRR-SemesterTicket
Mit diesen Tickets fahren die E-Roller innerhalb des VRR-Gebiets kostenlos mit.

Für nicht zusammen geklappte E-Roller gelten die gleichen Bedingungen wie für Fahrräder. Diese dürfen Fahrgäste in den Straßen- und Stadtbahnen sowie in den Bussen der Rheinbahn grundsätzlich jederzeit mitnehmen, wenn ausreichend Platz vorhanden ist. Sollten die Stellflächen bereits durch Kinderwagen oder Rollstühle belegt sein, kann das Fahrpersonal auf das nächste Fahrzeug verweisen – diese Regelung dient der Sicherheit aller Beteiligten.
Segways gelten nicht als elektronische Tretroller und sind von der Beförderung ausgeschlossen.

Genauere Informationen zu den Beförderungsbedingungen von Fahrrädern und E-Rollern gibt es auf der Website der Rheinbahn unter: www.rheinbahn.de/kontakt/serviceversprechen/Komfortservice/Seiten/Fahrrad.

Die Rheinbahn bittet die Fahrgäste, die elektronischen Tretroller nicht in den Fahrzeugen zurückzulassen.

Autor:

Andrea Becker aus Essen-Borbeck

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