Sonnengefahr für Draußen-Jobber
IG BAU warnt vor Sonneneinstrahlung

Beschäftigte auf dem Bau tragen nicht nur durch die Sonneneinstrahlung ein hohes Risiko, auch viel Wassertrinken ist zwingend notwendig.
Foto: IG Bau
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Vom Gerüstbauer bis zum Landschaftsgärtner, Menschen, die im Kreis Mettmann unter freiem Himmel arbeiten, tragen ein besonders hohes Risiko durch Sonne und Hitze im Job krank zu werden.

Hierauf macht die Industriegewerkschaft Bauen-Agrar-Umwelt (IG BAU) aufmerksam und appelliert an Beschäftigte, sich ausreichend zu schützen.
„Keiner sollte die hohe UV-Einstrahlung auf die leichte Schulter nehmen. Sie kann zu dauerhaften Schäden auf der Haut bis hin zu Krebs führen“, sagt IG BAU-Bezirksvorsitzender Uwe Orlob. In der Bau- und Agrarwirtschaft müssten „Draußen-Jobber“ besonders aufpassen. Beide Branchen beschäftigen nach Angaben der Arbeitsagentur allein im Kreis Mettmann derzeit rund 6.200 Menschen.

Die Gewerkschaft rät zu einer Sonnencreme mit Lichtschutzfaktor 50. Auch regelmäßiges Wassertrinken sei zwingend notwendig. „Sonnenmilch und Wasserflasche gehören genauso zum Job wie Mörtel und Maurerkelle“, so Orlob. Denn die Zahl der Hitzetage habe durch den Klimawandel in den letzten Jahren deutlich zugenommen. Besondere Vorsicht sei zur Mittagszeit geboten. Zwischen 12 und 14 Uhr sollte der Großteil der Arbeiten in den Schatten verlegt werden.

Wichtig sei außerdem, möglichst viele Körperteile mit Kleidung zu bedecken. „Ein am Helm fixierter Nackenschutz ist eine Kleinigkeit, die aber viel bringt“, so Orlob.

Der Vorsitzende der IG BAU Düsseldorf verweist auf den weißen Hautkrebs, der seit 2015 eine anerkannte Berufskrankheit ist. „Ständige UV-Einstrahlung schädigt die Haut, schon lange bevor sich ein Sonnenbrand bemerkbar macht. Wer einen hellen Hauttyp hat, trägt ein besonders hohes Krebsrisiko. Klar ist, das Arbeiten mit freiem Oberkörper ist nicht sexy, sondern brandgefährlich“, betont Orlob.

Die Berufsgenossenschaft der Bauwirtschaft (BG Bau) verzeichnete im vergangenen Jahr bundesweit rund 2.600 Verdachtsanzeigen für weißen Hautkrebs.

Unternehmen müssten den Arbeits- und Gesundheitsschutz in der heißen Jahreszeit ernst nehmen, fordert Orlob: „Selbst wenn das Haus schnell fertig werden soll. Bei Temperaturen um die 30 Grad kann die Mittagspause auch einmal länger dauern. Die Arbeitgeber sind in der Pflicht, ihr Personal vor Gesundheitsgefahren im Job zu schützen. “Allerdings gebe es auch Tage, an denen das Wetter gar keine „Outdoor-Arbeit“ zulasse. „Nicht nur die Zahl extremer Hitzetage, sondern auch Stürme und Starkregen nehmen zu. Deshalb braucht der Bau Lösungen, damit die Beschäftigten bei einem Arbeitsausfall nicht ohne Lohn dastehen“, so Orlob.

Ein Beispiel aus dem Dachdeckerhandwerk zeige, wie es gehe. Zwischen April und November erhalten Beschäftigte eine Ausfallzahlung, wenn sie wegen extremer Wetterereignisse nicht arbeiten können. Das „Schlechtwettergeld für Frühling, Sommer und Herbst“ liegt bei 75 Prozent des Bruttolohns und wird für maximal 53 Stunden pro Jahr gezahlt.

Weitere Infos finden Beschäftigte der Branche, neben einem Ausfallgeldrechner, bei den Sozialkassen des Dachdeckerhandwerks im Netz unter www.soka-dach.de/leistungen/ausfallgeld.

Autor:

Elke Donau aus Essen-Süd

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