Winterdienst - auch Bürger in der Pflicht
Die Kommunalen Dienste der Stadt Ratingen sind bereit für die kalte Jahreszeit
Es ist kalt geworden, auch in Ratingen gab es schon die ersten Nächte mit Temperaturen um den Gefrierpunkt. Wie immer haben die Kommunalen Dienste der Stadt umfassende Vorkehrungen getroffen, damit sich die Ratinger Bürger auch bei winterlichen Bedingungen sicher auf den Straßen bewegen können.
„Seit dem 14. November sind unsere Winterdienstmitarbeiter in Rufbereitschaft, um wenn nötig die Straßen von Schnee und Eis zu befreien. Die Sicherheit aller Verkehrsteilnehmer hat dabei höchste Priorität“, sagt Werner Kabacinski, Winterdienstbeauftragter der Kommunalen Dienste.
Wahl der Streumittel
Bei der Wahl der Streumittel haben die Kommunalen Dienste den Umweltschutz im Blick. So wird vermehrt ein Gemisch aus Salz und Sole auf die Straßen gesprüht, das durch einen wesentlich geringeren Salzanteil deutlich umweltschonender ist und punktgenau aufgebracht werden kann. "Auf Gehwegen sowie Wegen in Parks und Friedhöfen kommen nur abstumpfende Streumittel zum Einsatz", sagt Michaela Maurer, Leiterin der Kommunalen Dienste. Nur in besonderen klimatischen Ausnahmefällen oder an gefährlichen Stellen – zum Beispiel bei Eisregen, an Treppen, Rampen, Brückenauf- und -abgängen sowie bei starkem Gefälle – darf von dieser umweltschonenden Streuweise abgewichen werden.
Gesetzliche Pflichten
Mit dem Winterdienst kommen die Kommunalen Dienste ihren gesetzlich vorgeschriebenen Reinigungs- und Verkehrssicherheitspflichten nach. Es gibt einen Straßenwinterdienst, einen Winterdienst für die öffentlichen Park- und Grünanlagen sowie einen für die Ratinger Friedhöfe.
Rund 328 Kilometer Fahrbahn
Das Winterdienst-Team für die Ratinger Straßen hat mit seinen Räum- und Streufahrzeugen, aber auch per Hand insgesamt rund 328 Kilometer Fahrbahn von Schnee und Eis zu befreien. Dazu gehört auch der Winterdienst an Haltestellen. Die Gehwege, die dorthin führen, müssen frei von Schnee und Eis sein.
Zwei-Schicht-Dienst in Ratingen
In zwei Schichten sind die Beschäftigten mit vier LKW, einem Multicar und einem Unimog unterwegs, um Sole und Salz zu streuen. Hinzu kommen zehn Pritschenwagen für Mitarbeiter, die per Hand streuen – dort, wo die großen Fahrzeuge nicht hinkommen. Der Zwei-Schicht-Dienst auf Ratingens Straßen beginnt um 3.30 Uhr und endet um 21.30 Uhr.
Auch Radwege im Blick
Da Ratingen eine fahrradfreundliche Stadt ist, haben die Kommunalen Dienste natürlich auch die Radwege im Blick und versuchen nach Kräften, hier zu helfen, sobald die wichtigen Straßen geräumt und gestreut sind.
Der Winterdienst der Abteilung Stadtgrün kommt zum Einsatz, wenn die Gehwege in Parkanlagen oder vor städtischen Liegenschaften von Schnee und Eis befreit oder freigehalten werden müssen. Auf langen Gehwegstrecken kommen Kommunalschlepper mit Anbaugeräten (Streuer und Schneebürste) zum Einsatz, kürzere und schmalere Einsatzstellen werden manuell geräumt bzw. gestreut.
Ratinger Friedhöfe
Aufgabe des Winterdienstes auf den Friedhöfen ist es zunächst, die Bürgersteige außerhalb der Friedhöfe zu räumen. Um einen reibungslosen Bestattungsbetrieb sicherzustellen, ist es auch erforderlich, die Hauptwege auf den Friedhöfen sowie den Zugang zu den Kühlzellen, Trauerräumen und Kapellen von Schnee und Eis zu befreien. Hier beginnt die Rufbereitschaft um 5 Uhr und endet um 20 Uhr, auch an den Wochenenden.
Rund 150 Tonnen Auftausalz
Im städtischen Zentralmateriallager in Tiefenbroich werden rund 150 Tonnen Auftausalz gelagert. Außerdem stehen auf dem Gelände des Baubetriebshofes an der Sandstraße zwei Holzsilos mit einem Fassungsvermögen von jeweils 400 Tonnen Salz. Diese beiden Silos sind derzeit randvoll. Darüber hinaus lagern in der Solemischanlage auf dem städtischen Zentralmateriallager 28.000 Liter Natriumchloridlösung. Diese Lösung wird beim Streuvorgang mit dem Salz vermischt und auf die Straße aufgebracht.
Pflicht gilt auch für Bürger
Aber nicht nur die Stadt Ratingen hat Winterdienstpflichten. Auch Eigentümer müssen sämtliche Geh- und Fußwege vor ihren Grundstücken von Schnee und Eis befreien bzw. streuen. Diese Pflicht kann auch Dritten übertragen werden. Hierfür sollten jedoch klare vertragliche Regelungen vorhanden sein.
Um Unfälle zu vermeiden
Um Unfälle zu vermeiden, müssen die Bürgersteige und Gehwege nach jedem Schneefall umgehend in einer Breite von etwa 1,50 Meter geräumt und bei Glätte sofort durch abstumpfende Mittel bestreut werden. Der Schnee sollte zwischen Gehweg und Grundstück angehäuft werden, damit Fußgänger und Fahrzeuge möglichst wenig gefährdet oder behindert werden.
Bei der Schnee- und Glättebeseitigung sind folgende Zeiten einzuhalten:
tagsüber (7 bis 20 Uhr) muss der Schnee nach Beendigung des Schneefalls bzw. die Eisglätte nach dem Entstehen der Glätte beseitigt werden,
abends (nach 20 Uhr) gefallener Schnee und entstandene Glätte sind werktags bis 7 Uhr und sonn- und feiertags bis 9 Uhr des folgenden Tages zu beseitigen.
Grundsätzlich dürfen nur abstumpfende Mittel, wie zum Beispiel Sand, Granulat oder Splitt benutzt werden. Streugutreste sind nach dem Abtauen unverzüglich zu beseitigen, um ein Rutschen hierauf zu vermeiden.
Autor:Lokalkompass Ratingen aus Ratingen |
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