Corona
Auch für Ratingen gilt: Impfstart auf 8. Februar verschoben

Das Impfzentrum des Kreises Mettmann in Erkrath ist zum Zankapfel geworden. Dabei sollte Lokalpatriotismus bei der Bekämpfung einer weltweiten Pandemie eigentlich keine Rolle spielen.
 | Foto: Pressestelle Kreis Mettmann
  • Das Impfzentrum des Kreises Mettmann in Erkrath ist zum Zankapfel geworden. Dabei sollte Lokalpatriotismus bei der Bekämpfung einer weltweiten Pandemie eigentlich keine Rolle spielen.
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Die Corona-Lage wirkt sich auch nahezu täglich auf die Nachrichtenlage aus. So wurde gestern (20. Januar 2021) bekannt, dass der Impfstart in Nordrhein-Westfalen auf den 8. Februar verschoben wurde. Das gilt natürlich auch für das Impfzentrum des Kreises Mettmann in Erkrath.

Die Verschiebung ist Lieferengpässen bei Impfstoff geschuldet. Besonders ärgerlich: Gestern hat der Kreis Mettmann ein Informationsschreiben an alle über 80-jährigen Bürger verschickt, in dem noch der letzte Woche verkündete Impfstart am 1. Februar genannt wird. Andererseits ändert sich für die Zielgruppe nur wenig, denn nach wie vor gilt: Ab dem 25. Januar kann man sich für die Impfung anmelden. Außerdem enthält das Schreiben wichtige Infos zur Impfung von NRW-Gesundheitsminister Karl-Josef Laumann, die jenseits aller Terminschwierigkeiten ihre Relevanz behalten.

Was die in Berlin beschlossenen Verschärfungen der Corona-Maßnahmen betrifft, so ist anzumerken, dass der Stab für außergewöhnliche Ereignisse bei der Stadt Ratingen heute (21. Januar 2021) tagt. Viel Spielraum bei einer örtlichen Umsetzung der Vorgaben hat dieser aber nicht.

Neue Besuchsregelung

Eine Regelung gilt auf jeden Fall seit Dienstag dieser Woche: Da die Zahl der Corona-Infizierten in Alten- und Pflegeeinrichtungen auch in unserer Region immer noch sehr hoch ist, hat der Kreis Mettmann in Abstimmung mit den kreisangehörigen Städten und dem NRW-Gesundheitsministerium zum Schutz der Bewohner eine Allgemeinverfügung erlassen. Diese begrenzt die Besuche in den Einrichtungen. Bewohner dürfen bis auf weiteres nur noch Besuch von einer Person pro Tag erhalten. Zudem muss jeder Gast an jedem Besuchstag vor Ort durch einen Schnelltest negativ getestet worden sein. Den gesamten Inhalt der Allgemeinverfügung kann man im Amtsblatt des Kreises online unter www.kreis-mettmann.de nachlesen.

Auch beim Ratinger Wochenblatt gingen Anrufe von Bürgern ein, die den Standort des Impfzentrums in Erkrath scharf kritisierten (und sich teilweise im Ton vergriffen). Um die Wogen etwas zu glätten, hier die Position der CDU-Kreistagsfraktion: „Grundsätzlich habe ich vollstes Verständnis für die Unsicherheit der älteren Menschen, die sich Sorgen darüber machen, wie sie an einen Termin und nach Erkrath kommen“, sagt Fraktionsvorsitzender Waldemar Madeia. „Allerdings hält sich mein Verständnis für die aktuell durch die örtliche Politik befeuerte Debatte in Grenzen. Das verunsichert die Menschen doch noch viel mehr“.

"Brauchen pragmatische Lösungen"

Aus Sicht des CDU-Fraktionsvorsitzenden braucht es jetzt pragmatische Lösungen und auch mehr Vertrauen in die Arbeit der Kreisverwaltung, denn diese arbeite seit gut elf Monaten fast bis an die Grenze der Belastbarkeit. „Hier wurde nach Vorgabe des Landes – nur ein Impfzentrum pro Kreis beziehungsweise kreisfreie Stadt - in wenigen Wochen eine topmoderne Anlaufstelle in der Kreismitte in Erkrath aus dem Boden gestampft und durch die kassenärztliche Vereinigung mit Personal besetzt. Allein diese Tatsache wäre einen großen Applaus wert. Doch stattdessen definiert so mancher aus dem Nord- und Südkreis die Stadt Erkrath als das Ende der Welt und sieht die eigene Stadt im Mittelpunkt des Kreises“, so Waldemar Madeia.

Dem Kreistag und der Verwaltung werde schnell öffentlich attestiert, dass diese ohne Sinn und Verstand handeln. Aus Sicht des Unionspolitikers ist das wenig hilfreich. „Wir müssen jetzt gucken, wie wir die Menschen nach Erkrath kriegen und gleichzeitig schauen, wie wir die Impfmöglichkeiten vor Ort schaffen. Und auch darin wird der Kreis sein Bestes geben“, ist Madeia überzeugt. Die dynamische Lage der Pandemie erfordere ein pragmatisches Handeln: „So lange wir keine örtlichen Impfstellen haben und nur über einen schwer zu lagernden oder knappem Impfstoff verfügen, setzen wir auf eine ähnliche Hilfsbereitschaft und Solidarität in der Bevölkerung, wie wir sie im ersten Lockdown erlebt haben.

Daran knüpft ein Hinweis an, den die Firma Funk-Taxi-Union Ratingen der Redaktion gab: Personen mit Gehbehinderung oder auch mit anderen gesundheitlichen Einschränkungen bekommen von ihrem Arzt einen Krankentransportschein für die Hin-und Rückfahrt zum Impfzentrum Erkrath. Das Ziel Impfzentrum Erkrath (mit Datum) ist einzutragen. Ganz wichtig: Die Krankenkasse muss diesen Schein vor der Fahrt (!) genehmigen. Wie uns die FTU weiter informierte, gibt es einen Rechtsanspruch auf diesen Krankentransportschein.

Anlässlich des Artikels „Anmeldung für Impfung läuft ab 25. Januar“ haben außerdem Leser darauf hingewiesen, dass die Adresse „Timocomplatz“ in ihren Navigationsgeräten nicht hinterlegt ist. An diesem Platz befindet sich das Impfzentrum des Kreises Mettmann. Dieses sollte man aber problemlos finden, wenn man stattdessen „Bessemerstraße, Erkrath“ ins Navi eingibt.

Autor:

Martin Poche (Redakteur) aus Düsseldorf

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