Zutritt nur mit 3G-Nachweis
3G-Regel in Gebäuden der Stadtverwaltung Ratingen

Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Infektionslage gilt für den Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung in Ratingen ab sofort generell die 3G-Regel. Auch Besucher müssen also nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind. | Foto: Symbolfoto / LK-Archiv
  • Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Infektionslage gilt für den Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung in Ratingen ab sofort generell die 3G-Regel. Auch Besucher müssen also nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.
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Vor dem Hintergrund der sich verschärfenden Infektionslage gilt für den Zutritt zu den Gebäuden der Stadtverwaltung in Ratingen ab sofort generell die 3G-Regel. Auch Besucher müssen also nachweisen können, dass sie geimpft, genesen oder getestet sind.

Gemäß den Regelungen im Infektionsschutzgesetz darf ein Antigen-Schnelltest (Bürgertest) als Nachweis nicht älter als 24 Stunden sein, ein PCR-Test nicht älter als 48 Stunden. Zu beachten ist außerdem, dass der jeweilige Nachweis nur in Verbindung mit einem gültigen Ausweisdokument mit Lichtbild gilt.

3G-Nachweis mitführen

Bürger, die Einrichtungen der Stadtverwaltung - ganz gleich, ob Bürgerbüro oder Bücherei-Zweigstelle, Verwaltungsgebäude oder Kita - besuchen, werden daher dringend gebeten, einen entsprechenden Nachweis und ihren Personalausweis mit sich zu führen.

Autor:

Lokalkompass Ratingen aus Ratingen

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