Ratinger Kommunalwahl 2020
Ausschuss beschließt rechtssichere Wahlbezirke

Von rechts: Frank Meißner, Abteilungsleiter Wahlen, Wahlleiter Rolf Steuwe und Christian Stollenwerk, stellvertretender Leiter des Bürger- und Rechtsamtes, präsentierten den Mitgliedern des Wahlausschusses den nun wohl endgültigen Zuschnitt der Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September. | Foto: Thomas Zimmermann
  • Von rechts: Frank Meißner, Abteilungsleiter Wahlen, Wahlleiter Rolf Steuwe und Christian Stollenwerk, stellvertretender Leiter des Bürger- und Rechtsamtes, präsentierten den Mitgliedern des Wahlausschusses den nun wohl endgültigen Zuschnitt der Wahlbezirke für die Kommunalwahl am 13. September.
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Um seinen Job als Leiter der Abteilung Wahlen bei der Stadt werden Frank Meißner in den vergangenen zwei Monaten wenige Kollegen im Rathaus beneidet haben. Wegen eines Urteils des Verfassungsgerichtshofs NRW vom 20. Dezember 2019 und der strikten Auslegung durch den Landeswahlleiter musste er nämlich nicht nur in den Weihnachtsferien viele Stunden über die Neueinteilung der Ratinger Wahlbezirke brüten, sondern auch während der Karnevalstage noch einmal Nachbesserungen vornehmen.

Hintergrund der aufwändigen Neuordnung ist die Forderung der Verfassungsrichter, aus Gründen der demokratischen Gerechtigkeit die Wahlbezirke einheitlicher zuzuschneiden. Sprich: Die Bezirke dürfen zur Kommunalwahl am 13. September von der Durchschnittsgröße nur noch plus/minus 15 Prozent abweichen, größere Abweichungen bis 25 Prozent werden lediglich in begründeten Ausnahmefällen toleriert. So lautete Meißners Aufgabenstellung rund um den Jahreswechsel.

Kompliziert genug, denn die unterschiedlichen Größen der Bezirke resultieren schließlich häufig aus den Grenzen der gewachsenen Stadtteile. Die notwendigen Anpassungen gelangen dem Wahl-Spezialisten aber mit viel Geschick so gut, dass der Wahlausschuss seinen Vorschlag einstimmig verabschiedete – gut begründete Abweichungen inklusive.

Einteilung folgt der strikten Rechtsauffassung

Doch die Freude währte nicht lange, denn nur wenig später machte der Landeswahlleiter deutlich, dass er die Ausnahme-Begründungen nicht gelten lässt. Dabei verwies er auf mögliche Wahl-Anfechtungen. Meißner musste also noch mal ran.

Zur Ausschusssitzung am Dienstag lieferte er wie bestellt: Die Zuschnitte der Bezirke stimmen nun zahlenmäßig mit den gesetzlichen Anforderungen geradezu penibel überein, allerdings sind sie in Einzelfällen kontraintuitiv: Etwa dadurch, dass die Wahlberechtigten der Formerstraße, Gießerstraße, Neanderstraße, des Marmorbruch und des Voiswegs, die bislang in Ratingen-Ost mitgewählt haben, nun dem Wahlgebiet 7230, also Homberg, zugeordnet wurden. Ohne die Zuteilung dieser Straßenzüge wäre der Homberger Bezirk nach der aktuellen Gesetzeslage schlicht zu klein gewesen.

Welche Bezirksausschüsse sind zuständig?

„Unter den obwaltenden Umständen sind wir mit absolutem Vorrang den Vorgaben des Landeswahlleiters gefolgt“, erklärte der Ratinger Wahlleiter und Erste Beigeordnete Rolf Steuwe. Die Politiker, die erneut Meißners Arbeit lobten, stimmten der Vorlage dieses Mal dennoch „wenig begeistert“ (SPD-Fraktionschef Christian Wiglow) zu. „Weil wir eine rechtssichere Kommunalwahl durchführen wollen, müssen wir das aber so zähneknirschend hinnehmen“, sagte etwa der CDU-Fraktionsvorsitzende Ewald Vielhaus. Andere Ausschussmitglieder äußerten sich ähnlich.

Hermann Pöhling, Bündnis90/Die Grünen, warf noch die interessante Frage auf, ob in der kommenden Legislaturperiode dann der Bezirksausschuss Homberg für die Belange der Wahlberechtigten neben dem Schwarzbachquartier zuständig sei. Doch die Beantwortung sprengte die Zuständigkeit des Wahlausschusses. Die CDU-Fraktion beantragte deshalb am Tag darauf, dieses Thema im nächsten Hauptausschuss zu klären. Sie hält es für "dringend geboten, dass die Angelegenheiten der benannten Straßen und ihrer Bewohner weiterhin im Bezirksausschuss Ratingen Mitte behandelt werden".

Einstimmigkeit trotz ungeklärter Fragen

Trotz dieser noch ungeklärten Fragen  segnete der Wahlausschuss – auch mit den Stimmen von Bürger-Union, FDP und Optimisten - die von der Verwaltung vorgeschlagene Wahlbezirkseinteilung ab.

Autor:

Thomas Zimmermann aus Ratingen

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