Verwaltung gefordert
Vorgärten geraten stärker ins Visier
Wenn SPD und CDU gemeinsam mit der oppositionellen Bürger-Union einen Antrag stellen, geht es meist um einen unstrittigen Missstand. So auch im Bezirksausschuss West vergangene Woche. Vor dessen Sitzung lud der Vorsitzende Bernd Falkenau im Namen der drei Parteien zu einer Ortsbesichtigung ins idyllische Grachtenviertel ein. Anlass der Begehung war laut Tagesordnung „die Verwendung von Plastikplanen zur Grundstücksabgrenzung“. Dahinter steckt eine Entwicklung, die auch in anderen Stadtteilen „hochkocht“, hat ein Politiker aus Verwaltungskreisen erfahren. Gegenmaßnahmen erscheinen dringend geboten.
Bürger beklagen Schädigung des Ortsbildes
Worum ging es in West? Lapidar gesagt, um unansehnliche Zäune zur Einfriedung von Vorgärten. Die Ausschussmitglieder trafen sich zu ihrem Rundgang auf der Breslauer Straße gleich an einem besonders augenfälligen Exemplar. Die Pflege der in der Gestaltungssatzung vorgeschriebene Hecke sei insbesondere für ältere Eigentümer eine große Last, sagte jemand verständnisvoll In Einzelfällen sei deshalb nachvollziehbar, wenn „praktikablere Lösungen“ gesucht würden.
„Dennoch müssen wir diese Entwicklung stoppen, denn sonst verliert der Stadtteil sein prägendes Ortsbild“, betonte dagegen Ausschussmitglied Heinz Brazda. Um das zu verhindern, müssten jetzt „Pflöcke eingeschlagen werden“, forderte er später in der Ausschusssitzung. Schließlich gehe es darum, mit dem Grachtenviertel einen Schatz für die Zukunft zu erhalten.
Das Viertel, das in der zweiten Hälfte der siebziger Jahre in typisch holländischer Siedlungsform gebaut wurde, war damals ein städtebauliches Renommierprojekt. Bis heute sei es „die Schokoladenseite von Ratingen-West“, hieß es bei der Ortsbesichtigung. Doch das Wohnparadies, das sich mit seinen rund 450 Wohneinheiten nördlich der Volkardeyer Straße erstreckt, hat erste kleine, allerdings unübersehbare Risse bekommen.
Privates Interesse stößt auf Allgemeininteresse
Hier entspricht eine Vorgartenhecke nicht mehr der vorgeschriebenen Höhe, dort wurde eine Fassade bei der Sanierung nicht mehr im ursprünglichen Ton hergerichtet. Auch ein Giebelfenster, das offenbar ohne Erlaubnis etwas vergrößert wurde, entgeht den Ausschussmitgliedern bei ihrem Rundgang nicht. Aber: Kann man den Eigentümer deshalb dazu verdonnern, den Giebel wieder zurückzubauen?
Ähnliche Fragen stellen sich bei den Kunststoff- und Metallzäunen oder Steinmauern, die immer häufiger die Heckenumfriedungen ablösen. Diese unschönen Abgrenzungen, betonen die Ausschussmitglieder, würden für großen Unmut bei vielen Anwohnern sorgen. Individualinteresse stößt hier auf Allgemeininteresse.
Generell, erklärt Stadtplaner Frank Boberg dazu später in der Sitzung, seien Umfriedungen aber genehmigungsfreie Bauten. „Da haben wir null Einfluss drauf.“ Dennoch beschäftigt die Verwaltung das Thema. Es sei deswegen in letzter Zeit auch in anderen Stadtteilen zu Nachbarschaftsstreitigkeiten gekommen. Ob eine 30 Zentimeter hohe Heckenumfriedung, die die Satzung im Grachtenviertel vorschreibt, noch dem Zeitgeschmack entspreche, stellte Boberg dahin. Eine wichtige Frage sei auch, inwieweit durch Gewohnheitsrecht Teile der Satzung außer Kraft gesetzt wurden. Daraufhin überprüfe die Verwaltung derzeit die Satzung.
Gleichzeitig betonte der Stadtplaner: Wenn die Abgrenzung zum öffentlichen Raum eine gewisse Höhe überschreite, gebe es schon jetzt Gesprächsbedarf. Statt mit ordnungsrechtlichen Strafmaßnahmen zu drohen, wolle die Verwaltung aber auf Dialog und Freiwilligkeit setzen. Bis November will sie die Anwohner der Grachtensiedlung zu einem Dialog einladen, kündigte er an.
Politik lässt Verwaltung juristische Handhabe prüfen
Dass die Verwaltung so diplomatisch vorgeht, liegt auch daran, dass sie nur sehr behutsam agieren darf, wenn Eigentumsrechte der Bürger betroffen sind. Die Politik möchte das für bestimmte Fälle gerne ändern. Ein Antrag zur Förderung naturnaher Vorgärten wurde deshalb etwa Ende Mai im Rat einstimmig um einen Punkt ergänzt. Die Verwaltung, heißt es da, möge prüfen, ob sie durch das Ortsrecht in Bebauungsplänen Vorgärten, die einzig aus Schotter, Kies oder Split bestehen, verbieten könne. Steinwüsten, da sind sich die Politiker über die Parteigrenzen hinweg einig, sehen nicht nur unschön aus, sie sind auch schädlich für das Stadtklima.
Im Bezirksausschuss West ermächtigten die Ausschussmitglieder die Verwaltung ebenfalls zu prüfen, ob sie ihr Schwert nicht schärfen könne mit dem Ziel der „Beseitigung von eklatanten, nicht erlaubten Einfriedungen“.
Vor vier Jahrzehnten war das im Grachtenviertel noch nicht nötig. „Bei der Formulierung der Gestaltungssatzung haben wir uns zwar schwer getan, so stark in die Eigentumsrechte einzugreifen“, erinnert sich Heinz Brazda, der als Ratsmitglied Ende der siebziger Jahre daran mitwirkte. Doch die Eigentümer hätten damals die Auflagen gerne akzeptiert. „Weil sie Freude daran hatten, das gemeinsame Eigentum schön zu erhalten“, ist der Politiker überzeugt. Diese Freude hat sich über die Jahrzehnte anscheinend stellenweise verflüchtigt.
Autor:Thomas Zimmermann aus Ratingen |
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