Polizei führte Schwerpunkteinsatz durch
"Projekt Korrekt" in Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim
Erneut einen Schwerpunkteinsatz zur Verkehrssicherheit von Fußgängern sowie von Fahrradfahrern im öffentlichen Straßenverkehr führte kürzlich die Kreispolizeibehörde Mettmann in ausgewählten Städten des Kreises Mettmann durch. Diesmal unter anderem in Ratingen, Hilden, Langenfeld und Monheim.
Im Rahmen des Einsatzkonzeptes "Pojekt Korrekt" waren in der Zeit von 7.30 bis 14 Uhr zahlreiche Einsatzkräfte eingesetzt. Unterstützt wurden die speziell ausgebildeten Beamten der Abteilung Verkehr der Kreispolizeibehörde Mettmann unter anderem von Einsatzkräften der Bereitschaftspolizei Köln, so dass in den Städten Ratingen, Hilden, Haan, Langenfeld und Monheim am Rhein gezielt das Verhalten der genannten Zielgruppen kontrolliert und notfalls geahndet werden konnte.
Polizei hatte auch Kfz-Führer im Blick
Im Fokus des Schwerpunkteinsatzes standen jedoch auch die Kraftfahrzeugführenden, welche die sogenannten "schwachen" Verkehrsteilnehmer mit ihrem Fehlverhalten im Straßenverkehr behindern oder sogar gefährden.
Die Beamten führten im Rahmen des Einsatzkonzeptes zahlreiche konstruktive Präventionsgespräche. In insgesamt 146 Fällen musste das Fehlverhalten von Verkehrsteilnehmern repressiv geahndet werden, hierbei richteten sich 40 Maßnahmen gegen Radfahrende und 106 gegen Kraftfahrzeugführer.
Insgesamt leiteten die Beamten in sechs Fällen ein Strafverfahren ein, drei Mal wegen des Fahrens ohne Fahrerlaubnis und drei Mal wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz, wovon in einem Fall der Fahrer eines E-Scooters betroffen war.
Bezogen auf die einzelnen Städte waren zu Fuß Gehende, Radfahrende und Kraftfahrzeugführer insgesamt folgendermaßen betroffen:
Ratingen:
In Ratingen stellten die eingesetzten Beamte 18 Verstöße von zu Fuß Gehenden beziehungsweise von Radfahrenden fest. Hierbei wurde unter anderem in fünf Fällen die Lichtzeichenanlage missachtet und sieben Fällen die falsche Richtungsfahrbahn genutzt. Bei 14 Kraftfahrzeugführe musste ein Fehlverhalten wegen diverser Verstöße mit einem Verwarngeld geahndet werden, in sechs Fällen wurde ein Ordnungswidrigkeitenverfahren eingeleitet.
Hilden / Haan:
In insgesamt fünf Fällen mussten die Beamten bei Radfahrenden und zu Fuß Gehenden ein Verwarngeld anordnen, unter anderem in drei Fällen wegen einer Handynutzung und somit wegen Ablenkung.
21 Kraftfahrzeugführer mussten ein Verwarngeld wegen diverser Verstöße entrichten. 17 Mal leiteten die Beamten ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, unter anderem zehn Mal wegen Ablenkung am Steuer. In einem Fall leiteten die Beamten ein Strafverfahren wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis ein.
Langenfeld / Monheim am Rhein:
Die Beamten ordneten in den beiden Städten insgesamt 16 Verwarngelder gegen Radfahrende und / oder zu Fuß Gehende an. Hiervon war in vier Fällen eine Handynutzung der Grund, in weiteren vier Fällen wurde die Vorfahrt missachtet. In einem Fall wurde ein Strafverfahren gegen den Fahrer eines E-Scooters wegen eines Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz eingeleitet.
Bei den Kraftfahrzeugführern wurden insgesamt 23 Verwarngelder erhoben. In 20 Fällen war hierbei die Vorfahrt missachtet worden. Die Beamten leiteten gegen 20 Fahrzeugführer ein Ordnungswidrigkeitenverfahren ein, hiervon in elf Fällen wegen Ablenkung am Steuer. Zwei Fahrzeugführer müssen sich wegen des Verdachtes des Fahrens ohne Fahrerlaubnis verantworten und zwei weitere Fahrzeugführer wegen des Verstoßes gegen das Pflichtversicherungsgesetz.
In Monheim wurden unter anderem gezielte Kontrollen im Bereich einer Unfallhäufungsstelle (Garather Weg / Geschwister-Scholl-Straße) durchgeführt. Dort konnten 20 Verstöße von Kraftfahrzeugführenden an dem dortigen "Stopp-Zeichen" geahndet werden.
36 Bürgergespräche am Info-Stand
Abgerundet wurde das Präsenzkonzept durch einen Informationsstand der Verkehrsunfallprävention, welcher in der Zeit von 10 Uhr bis 12 Uhr auf der Friedrichstraße in der Monheimer Innenstadt stattfand. Interessierte konnten sich hierbei von den Experten rund um die Thematik Sicherheit von Radfahrenden und zu Fuß Gehenden' informieren und führten insgesamt 36 Bürgergespräche.
Hintergrund zum "Projekt Korrekt"
Das schon im Jahr 2012 initiierte "Projekt Korrekt" soll der Bekämpfung von Verkehrsunfällen mit Fußgängern, Fahrradfahrern dienen und für mehr Sicherheit auf unseren Straßen sorgen. Die vorgenannten sogenannten "schwachen" Verkehrsteilnehmer besitzen keine "Knautschzone" und haben daher ein hohes Risiko, bei einem Verkehrsunfall schwer verletzt zu werden.
Der Schwerpunkt der polizeilichen Projekt-Aktionen liegt verstärkt in den Kommunen mit regional erkennbar stärkerem Fahrradverkehr. Erkannte Ursachen von Radfahrunfällen sind z.B. das Benutzen der falschen / verbotenen Fahrbahn, das Nichtbeachten des Rechtsfahrgebotes sowie unvorsichtiges Ein- und Anfahren in den Verkehrsraum.
Fußgänger hingegen überschreiten oft Fahrbahnen, ohne überhaupt auf den Verkehr zu achten oder überqueren solche bei dichtem Verkehr an anderer Stelle, als sinnvoll und / oder vorgegeben (Fußgängerampel, Überweg).
Die Ablenkung im Straßenverkehr durch die Nutzung von Mobiltelefonen ist leider eine verstärkt auftretende Unfallursache, welche bei nahezu allen Verkehrsarten feststellbar ist.
Schwerpunktkontrollen
Zur kreisweiten Bekämpfung der Verkehrsunfälle unter Beteiligung von Fußgängern, Fahrradfahrern werden vom Verkehrsdienst und vom Wachdienst der Kreispolizei fortlaufend Kontrollen von nicht motorisierten und motorisierten Verkehrsteilnehmern durchgeführt. In der Zeit von März bis November führt die Polizei dabei zusätzliche Schwerpunkteinsätze mit Unterstützung der Bereitschaftspolizei in den oben genannten Kommunen durch.
Zielsetzung
Eine hohe Kontrollintensität soll nachhaltig auf das Verhalten aller Verkehrsteilnehmer in den Aktionskommunen einwirken. Konsequentes Einschreiten bei Verkehrsverstößen führt zu regelgerechterem Verhalten. Fehlverhalten gegenüber den so genannten "schwachen Verkehrsteilnehmern" stehen im Fokus dieser Verkehrskontrollen, aber auch die selber besonders gefährdeten Personen bedürfen der besonderen Aufsicht und Überwachung, denn:
"Fußgängerinnen und Fußgängern, Fahrradfahrerinnen und Fahrradfahrern besitzen keine Knautschzone!" und gerade sie selber unterschätzen leider häufig die Gefahren im Straßenverkehr, welche immer wieder auch durch eigenes Fehlverhalten entstehen.
Beratung vor Ort
Parallel zu diesen verstärkten Verkehrskontrollen informiert die Polizei im Rahmen ihrer Schwerpunkteinsätze auch immer wieder an Info-Ständen über das verkehrssicherere Verhalten von Fußgängern, Fahrradfahrern. Bei diesen Beratungen stehen insbesondere die Verkehrssicherheit von Fahrrädern sowie der Gebrauch Licht reflektierender Materialien für eine bessere Erkennbarkeit von Fußgängern, Fahrradfahrern im Vordergrund. Die polizeilichen Präventionsstände werden dabei auch häufig von den Sicherheitspartnern des Aktionsbündnisses Seniorensicherheit (ASS!) begleitet.
Autor:Lokalkompass Ratingen aus Ratingen |
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