Polizei vs. Rollerfahrer
Nächtliche Verfolgungsjagd durch die City

Die Polizei lieferte sich in Ratingen eine Verfolgungsjagd mit zwei Rollerfahrern (Symbolfoto). | Foto: Polizei
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Eine nächtliche Verfolgungsjagd hat sich am frühen Sonntagmorgen in Ratingen abgespielt. Dabei heftete sich die Polizei an die Fersen zweier Rollerfahrer. Beide wurden gestellt.

Zwei Funkstreifenbesatzungen der Polizeiwache Ratingen sahen um 3:40 Uhr eine Gruppe von Motorrollerfahrern auf der Poststraße, in der Nähe des Ostbahnhofs. Beim Anblick der Polizeistreifen flüchten sofort zwei 15-jährige Ratinger mit ihren Kleinkrafträdern über den Gehweg der Poststraße in Richtung Innenstadt. Die beiden Streifenwagen nahmen die Verfolgung auf und gaben Anhaltezeichen mit Lichtsignalen und dem Martinshorn. Ohne erkennbare Wirkung missachteten die Flüchtenden an der nächsten Kreuzung die rote Ampel und fuhren weiter mit bis zu
45 km/h geradeaus in Richtung Bechemer Straße.

Der vorn fahrende Jugendliche erkannte bei der Einfahrt in die Fußgängerzone zu spät, dass dort zwischen Pollern eine Kette gespannt war. Er blieb hängen, stürzte mit seinem Motorroller und verletzte sich. Eine Streifenwagenbesatzung hielt sofort an der Unfallstelle an, kümmerte sich um den Verletzten und begann mit der Unfallaufnahme. Die Flucht des zweiten Ratingers endete zwei Straßen weiter in einem Kreisverkehr, als er auf der regennassen Fahrbahn die Kontrolle über den Roller verlor und stürzte. Er bliebt unverletzt. Der verletzte Jugendliche wurde mit einem Rettungswagen in ein Krankenhaus eingeliefert, wo er zur Behandlung stationär aufgenommen wurde.  Seine Eltern wurden informiert.

Beide hatten keine Fahrerlaubnis

Auch der zweite jugendliche Ratinger wurde auf der Polizeiwache Ratingen an seine Erziehungsberechtigten übergeben. Beide Fahrzeugführer trugen einen Schutzhelm und verfügten nicht über die notwendige Fahrerlaubnis. Die Kleinkrafträder wurden von der Polizei sichergestellt und von einem Abschleppunternehmen abtransportiert. Als Folge der Flucht erwartet beide nun ein Strafverfahren - was die Wartezeit bis zum Erwerb eines zukünftigen Führerscheines deutlich verlängern kann.

Autor:

Martin Poche aus Düsseldorf

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