Polizei stoppt Golf GTI-Fahrer
Mit 140 km/h durch Ratingen gerast

Die Ratinger Polizei musste selbst mächtig Gas geben, um einen Raser in der Innenstadt zu stoppen (Symbolfoto). | Foto: Polizei
  • Die Ratinger Polizei musste selbst mächtig Gas geben, um einen Raser in der Innenstadt zu stoppen (Symbolfoto).
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Am Samstagmorgen (25.09.2021) gegen 4 Uhr wurde eine Streifenwagenbesatzung der Ratinger Polizei auf der Kaiserswerther Straße (L 422) in Ratingen-West auf einen Pkw aufmerksam, weil dieser sich aus Richtung Düsseldorf kommend mit sehr lautem Motorengeräusch der Süd-Dakota-Brücke näherte.

Als der weiße VW Golf GTI mit Solinger Kennzeichen dann tatsächlich mit erheblich überhöhter Geschwindigkeit am wartenden Streifenwagen vorbeiraste, nahmen die Beamten die Verfolgung auf. Diese ging über den Hauser- und Maubeuger Ring rund zwei Kilometer weit, bei denen die Polizei Geschwindigkeiten des VWs von bis zu 140 km/h protokollierten (innerorts wohlgemerkt).

Fahrer musste stark abbremsen

An der Kreuzung Maubeuger Ring / Wilhelmring / Hochstraße / Brückstraße musste der Golf GTI verkehrsbedingt stark abbremsen. Als die Verfolger diese Gelegenheit nutzten, um dem Fahrer des Golfs deutliche Haltezeichen zu signalisieren, bog dieser erst noch in die Brückstraße ein, um dann das Fahrzeug aber wenig später eigenständig zu stoppen.

Bei der anschließenden Kontrolle zur Rede gestellt, äußerte der 26-jährige VW-Fahrer aus Ratingen spontan: "Ich bin zu schnell gefahren - oder?". Als die Beamten dieses eindeutig bejahten, behauptete der offenbar einschlägig "vorgebildete" GTI-Fahrer, dass er aber niemals mehr als 21 km/h zu schnell gefahren sei, weil er keine Punkte riskieren wolle, von denen er schon einige habe - denn er brauche seinen Führerschein.

Hier konnte die Ratinger Polizei nicht mehr uneingeschränkt zustimmen, da die aktuell festgestellten Geschwindigkeiten des VW Golf GTI auf innerörtlichen Straßen (erlaubte Höchstgeschwindigkeit 50 km/h) weit mehr als 21 km/h betrugen. Deshalb hatten die Beamten auch gleich mehrere schlechte Nachrichten für den jungen Raser, als sie ihm eröffneten, dass sie eine Verkehrsvergehensanzeige nach § 315d StGB (verbotene Kraftfahrzeugrennen / Absatz 1, Ziffer 3) fertigen und sowohl seinen Führerschein, als auch den gesamten Golf GTI sicherstellen würden.

Pkw und Führerschein beschlagnahmt

Da nützte dem jungen Beschuldigten auch nicht, dass er sofort Widerspruch gegen die polizeilichen Maßnahmen einlegte. Der PKW wurde beschlagnahmt und von einem beauftragten Unternehmen abgeschleppt und sichergestellt. Auch der Führerschein wurde beschlagnahmt und dem 26-jährigen Beschuldigten bis auf weiteres jedes Führen führerscheinpflichtiger Kraftfahrzeuge ausdrücklich untersagt.

Autor:

Martin Poche aus Düsseldorf

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