Raubüberfall vom 14. März noch ungeklärt
Fahndung mit Phantombild

Die Polizei fragt: Wer kennt diesen Mann? | Foto: LKA
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Ratingen-West. Ein Raubüberfall, der sich am Mittwoch, 13. März, in Ratingen-West ereignet hat, ist noch ungeklärt. Die Polizei hat sich daher entschlossen, mit einem Phantombild an die Öffentlichkeit zu gehen. Hinweise auf den Täter werden unter Telefon 02102/99816210 entgegen genommen.

Der Raub ereignete sich am 13. März gegen 18.50 Uhr an der Berliner Straße in Ratingen-West. Eine 54 Jahre alte Ratingerin war gerade vom Einkaufen zurück zu ihrer Wohnung in einem Mehrfamilienhaus unterwegs, als sie kurz vor der Haustür von hinten von einem Mann gepackt wurde. Der Angreifer hatte eine Schere in der Hand und schnitt damit den Tragegurt ihrer Handtasche durch, welche sie über ihre Schulter gehängt hatte. Dabei verletzte er die Ratingerin schwer an der Hand.
Eine Zeugin hatte den Überfall beobachtet. Als sie der Frau zur Hilfe eilte, ließ der Angreifer von der Ratingerin ab und flüchtete ohne Beute zu Fuß über die Berliner Straße in Richtung des dortigen Supermarktes. Weitere Zeugen hatten den Überfall ebenfalls beobachtet und zwischenzeitlich die Polizei alarmiert. Trotz sofort eingeleiteter und intensiver Fahndungsmaßnahmen konnte der Mann im Nahbereich nicht mehr angetroffen werden. Ein Rettungswagen brachte die Ratingerin unterdessen in ein Krankenhaus, wo sie zur stationären Behandlung aufgenommen wurde.
 Nach bisherigem Kenntnisstand wird die verletzte Hand des Opfers bleibende Schäden behalten. Die bisherigen intensiven polizeilichen Ermittlungen führten bis heute nicht zur Identifizierung des unbekannten Täters, der möglicherweise auch für andere ein Gefahr ist.  Aufgrund einer entsprechenden Personenbeschreibung konnte das LKA jedoch ein Phantombild von dem Gesuchten anfertigen. Dieses steht nun mit Gerichtsbeschluss für eine Öffentlichkeitsfahndung zur Verfügung. In Verbindung mit der Veröffentlichung des Bildes fragt die Polizei:-Wer kann Angaben zu Identität, Herkunft und/oder aktuellem Aufenthalt des abgebildeten Straftäters machen?

Autor:

Martin Poche aus Düsseldorf

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