Wohngeld während der Corona-Krise
Stadt Olfen informiert
Die Stadt Olfen weist darauf hin, dass Menschen, die aufgrund der Corona-Pandemie Kurzarbeitergeld erhalten oder eine geringfügige Beschäftigung verloren haben, Anspruch auf Wohngeld haben können.Wohngeld gibt es als Mietzuschuss für Mieter oder als Lastenzuschuss für Eigentümer eines Eigenheims oder einer Eigentumswohnung.
In der Regel wird Wohngeld für 12 Monate bewilligt. Für die Personen, die aufgrund der wirtschaftlichen Auswirkungen durch COVID-19 betroffen sind, kann eine Bewilligung auch für 3 Monate aussprechen.
Online-Formular und Ansprechpartnerin
Mit dem Wohngeldrechner kann online ausgerechnet werden, ob ein Anspruch auf Wohngeld besteht. Es kann dort auch direkt ein Antrag online gestellt werden. www.wohngeldrechner.nrw.de
Ansprechpartnerin im Rathaus ist Frau Blome, Tel.: 02595/389176; E-mail: blome@olfen.de
Autor:Lokalkompass Ostvest aus Datteln |
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