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Hilfe zur Grundsteuererklärung

Foto: Symbolfoto Lokalkompass
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Wer ein Haus oder Grundstück besitzt, muss zwischen dem 1. Juli und dem 31. Oktober eine neue Steuererklärung abgeben. Bei der in diesem Jahr erstmals fälligen Grundsteuer-Erklärung haben viele Wohneigentümer noch offene Fragen.


Grundbuchauszug

„Abgeben muss die Steuererklärung jeder, der ein Ein- oder Zweifamilienhaus, eine Wohnung oder ein unbebautes Grundstück besitzt“, erklärt Kerstin Frey, Abteilungsleiterin der Stadtplanung. „Alles, was man braucht ist der Grundbuchauszug. Anders, als viele denken, wird keine kostenpflichtige Flurkarte oder ein Auszug aus dem Liegenschaftskataster benötigt. Aus dem Grundbuchauszug, den man ja ohnehin in seinen Akten aufbewahrt, gehen die meisten Informationen schon hervor", so Frey.

Des Weiteren werden Größe des Grundstücks, Grundbuchblattnummer, Gemarkung, Flur, Flurstück, bei Eigentumswohnungen der Mieteigentumsanteil am Grundstück, Steuernummer, Aktenzeichen des Grundstücks, Bodenrichtwert, genaues Baujahr des Gebäudes (ab einem Baujahr von 1949), Wohnfläche, Anzahl der Garagenstellplätze, Kontaktdaten.

Infos im Internet abfragen

Informationen zum Grundstück, wie beispielsweise auch die Flurstücksnummer können über das städtische Geo-Informationsportal GIS abgerufen werden. Auf der Website geoportal.monheim.de/mapbender/application/geoportal sind zudem kostenfrei problemlos weitere Informationen zum Grundstück wie zum Beispiel Bebaubarkeit mittels Bebauungsplan zu bekommen. Weitere benötigte Informationen für die Grundsteuererklärung zum Bodenrichtwert können über das Portal des Oberen Gutachterausschusses für Grundstückswerte im Land NRW namens BORIS unter boris.nrw.de abgerufen werden.

Autor:

Dieter Frey aus Essen

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