Sakramentale Ehe kann nicht mit anderen Beziehungen gleichgestellt werden
„Die gesamte Diskussion zum Thema ‚Ehe und Familie’, die derzeit in der katholischen Kirche und im ZdK geführt werden, scheint uns daran zu kranken, dass wir selbst als Kirche vielfach nicht mehr von der sakramental gespendeten Ehe sprechen bzw. dafür gar kein Verständnis mehr haben oder es kaum mehr wagen, darauf hinzuweisen“, mit diesen Worten nimmt der Monheimer KKV-Bundesvorsitzende Bernd-M. Wehner zur Debatte um die ZdK-Erklärung Stellung. Gleichzeitig plädiert er dafür, diese Diskussion in erster Linie auf der Basis der biblischen Aussagen zu führen, die auch das kirchliche Lehramt binde. Wehner ist auch Mitglied im ZdK, konnte aber an der Diskussion um die Erklärung aus terminlichen Gründen nicht teilnehmen. Allerdings hatte der KKV-Bundesverband kurz vor der Vollversammlung dem ZdK noch „Anmerkungen zum Entwurf der Erklärung ‚Die Berufung und Sendung der Familie in Kirche und Welt von heute’“ zukommen lassen, in denen er sich kritisch mit den geplanten Formulierungen bezüglich anderen Formen menschlicher Partnerschaften auseinandersetzte.
Wenn die Ehe als Sakrament eine Stiftung Gottes ist, deren Unauflöslichkeit und Pflicht zur Treue zum Kern der christlichen Botschaft gehören („Was Gott verbunden hat, das darf der Mensch nicht trennen“ – Mt 19,3), dann würde auch die Diskussion hierüber ganz anders geführt werden, ist Wehner überzeugt. Schließlich habe auch die Pastoralkonstitution des Zweiten Vatikanischen Konzils, Gaudium et Spes Nr. 48 (GS), betont, dass der Ehebund etwas Heiliges sei, dessen Urheber Gott ist, und auf dem die gesamte Gesellschaft ruht. „Somit kann auch das Lehramt diese Schriftworte nicht einfach ignorieren oder dem Zeitgeist entsprechend interpretieren“, unterstreicht der KKV-Bundesvorsitzende.
„Wenn man diese Aussagen ernst nimmt, ist es erklärungsbedürftig, wenn es beispielsweise in der Erklärung des ZdK heiße: „Auch in anderen Formen des gemeinschaftlichen Lebens werden jene Werte gelebt, die die Ehe zum Bild für den Bund zwischen Gott und den Menschen hat werden lassen: das unverbrüchliche Ja zu der anderen Person, die stete Bereitschaft zur Versöhnung sowie die Aussicht auf eine fruchtbare Beziehung im Austausch der Gaben der Personen.“ Die Forderung nach einer Segnung gleichgeschlechtlicher Paare wie auch neuer Partnerschaften von Geschiedenen trage letztlich dazu bei, das Wesen der Ehe zu relativieren bzw. sie mit solchen Verbindungen gleichzustellen. Im Übrigen sei die Segnung einer nichtehelichen Gemeinschaft theologisch etwas völlig anderes als die so oft geforderte Wertschätzung. Mit der Segnung einer solchen Gemeinschaft werde letztlich zum Ausdruck gebracht, dass diese Gottes Willen entspricht und somit auch nachahmenswert ist.
Festhalten am Eheverständnis ist keine Diskriminierung anderer Lebensformen
Selbstverständlich bedeute ein Festhalten am katholischen Eheverständnis nicht, dass man deswegen andere Lebensformen diskriminiert. „Nur, sie mit der Ehe quasi auf eine Stufe zu stellen, ist u.E. mit der biblischen und damit auch christlichen Auffassung von Ehe nicht zu vereinbaren. Und ein Festhalten am christlichen Leitbild der Ehe heißt auch nicht, dass man die verurteilt, die hier ihre Schwierigkeiten haben oder es anders leben. Nein, ein Festhalten am Leitbild heißt, dass wir immer wieder versuchen müssen, uns danach auszurichten, um nicht in die Beliebigkeit zu verfallen. Auch die zehn Gebote sind Leitbilder, die wir einhalten sollen. Wollen wir diese demnächst auch aufweichen, nur weil wir immer wieder dagegen verstoßen?“
In diesem Zusammenhang weist der KKV auf das Gesetz der Gradualität hin, das von Papst Johannes Paul II. in seinem Schreiben "Familiaris consortio" (1981) erwähnt wird. Danach besteht die Zuwendung der Kirche und ihrer Seelsorge nicht einfach in der Verkündung von Normen und Idealen, sondern ebenso in Hilfen und im Beistand die biblischen und kirchlichen Ideale leben zu können. Das dies bis zum Anbruch des jüngsten Tages nie und niemandem bruchlos und ohne Scheitern gelingen werde, wisse auch die Kirche. Deshalb sei es ihre wichtigste Aufgabe, dies mit Liebe und Barmherzigkeit zu begleiten und zugleich die göttlichen Gesetze in Erinnerung zu rufen.
Auf Lebenswirklichkeit eingehen, heißt nicht, alles gut zu heißen
Im Übrigen hänge die Wahrheit des Glaubens nicht davon ab, ob bestimmte Aussagen als „unbarmherzig wahrgenommen werden oder ob sie noch von vielen Katholiken verstanden wird“. Natürlich müsse die Pastoral auf die Lebenswirklichkeit eingehen. Aber das bedeute nicht, dass man sie auch noch gutheißen müsse. „Wollen wir künftig die Bibel nach eigenem Gutdünken interpretieren bzw. unseren Glauben dem allgemeinen veränderten Weltbild anpassen?“ Schaffen wir die Unauflöslichkeit der Ehe ab, nur weil viele – aus welchen Gründen auch immer – damit ihre Schwierigkeiten haben? Schon Jesus wurde mit solchen Situationen konfrontiert. Denken wir nur an die „Brotrede“.
Der KKV stimme Bischof Stefan Oster SDB aus Passau zu, wenn er auf seiner Facebook-Seite darauf hinweise, dass der Anspruch, des Glaubens verdünnt und reduziert werde auf ein nunmehr gedachtes Gesetz, und von hier sei der nächste Schritt nur ein ganz kleiner, der dann sage: „Das gedachte Gesetz hat sich die Kirche ausgedacht, um uns zu knechten. Und jetzt, wo sich die Zeiten ändern, muss sie das Gesetz auch ändern!’ … Gutes Leben ist jetzt, was alle gut finden; die Gesellschaft als Messlatte für einen hoffentlich nicht allzu anspruchsvollen Humanismus. Und nur die Kirche ist dann schlecht und von gestern, weil sie uns unser gutes, heutiges Leben nicht gönnt!“ Uns scheinen diese Aussagen sehr nachdenkenswert zu sein.
Im Übrigen haben die polnischen Bischöfe zu Recht in ihrer Frühjahrskonferenz darauf hingewiesen, dass es bei der kommenden Bischofssynode „um die Entdeckung der Ehe im Licht von Gottes Offenbarung geht, und nicht darum, die Stimme der Welt zu hören, um das Evangelium und die Lehre der Kirche an die kulturellen Haltungen, die sich ändern, anzupassen.“
Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 80 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923 – 0.
Autor:Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein |
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