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Neue Schiedsperson für Monheim gesucht

Symbolbild: Venita Oberholster auf Pixabay
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Die Stadtverwaltung ist auf der Suche nach einer neuen Schiedsfrau oder einem neuen Schiedsmann für Monheim. Der bisherige Schiedsmann Hans-Peter Reich kandidiert nicht mehr. Bewerbungen werden bis zum 31. Januar 2021 entgegengenommen.

Gefragt sind Lebenserfahrung, Menschenkenntnis und Kontaktfreude. Aufgabe von Schiedspersonen ist es vor allem, festgefahrene Konfliktsituationen und verhärtete Fronten durch Verhandlungsgeschick aufzubrechen, um Gerichtsverfahren zu vermeiden. Die Schlichtung von Meinungsverschiedenheiten sowie Streitigkeiten zivilrechtlicher und strafrechtlicher Art münden in einen Vergleich, der protokolliert wird. Ein häufiger Fall für die Schlichtung ist beispielsweise Streit unter Nachbarn, etwa um die Beachtung der Hausordnung. Auch bei Schmerzensgeld- und anderen Schadenersatzansprüchen, bei leichter Körperverletzung, Hausfriedensbruch, Beleidigung oder Sachbeschädigung ist der Schlichter oder die Schlichterin gefragt.

Vorurteilsfrei

Die Schiedsperson sollte älter als 30 Jahre, aber jünger als 70 Jahre sein, im Schiedsamtsbezirk (also im Stadtteil Monheim) wohnen, der deutschen Sprache in Wort und Schrift mächtig sein, über Schreibgewandtheit, ausgeprägte Bereitschaft zum Zuhören, Freude und Geschick im Umgang mit Menschen sowie in der Verhandlungsführung sachlich, besonnen und vorurteilsfrei sein. Wer die Fähigkeit zur Bekleidung öffentlicher Ämter nicht besitzt oder unter Betreuung steht, kann nicht Schiedsperson werden.

Fortbildung

Darüber hinaus wird die Bereitschaft erwartet, sich durch Seminare das erforderliche Wissen anzueignen und sich durch Fortbildung ständig auf dem Laufenden zu halten. Fortbildungsveranstaltungen werden vom Bund Deutscher Schiedsmänner und Schiedsfrauen angeboten; die Kosten dafür übernimmt die Stadt.
Die Schiedsperson wird für die Dauer von fünf Jahren vom Rat gewählt und vom Direktor des Amtsgerichts Langenfeld vereidigt. Die von der Stadt gezahlte jährliche Sachkostenpauschale beträgt 1.500 Euro. Die Dienstaufsicht obliegt dem Amtsgericht Langenfeld.

Interessierte können sich bis zum 31. Januar 2021 mit dem Vermerk "Bewerbung Schiedsamt" schriftlich und mit beigefügtem Lebenslauf bei der Rechtberatung der Stadt Monheim bewerben, Rathausplatz 2, 40789 Monheim. E-Mail: rechtsberatung@monheim.de. Auskunft erteilt Edgar Lenz unter Telefon (02173) 9513251.

Weitere Infos

Weitere Informationen zum Schiedsamt gibt es auf der städtischen Internetseite unter www.monheim.de/stadtleben-aktuelles/gesellschaft-miteinander/schiedsamt.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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