Geänderte Regelung zur Beseitigung von Ölspuren entlastet Feuerwehr

Bei der Beseitigung von Ölspuren sind durch die neue Regelung weniger Einsatzkräfte erforderlich. | Foto: Polizei Mettmann: Symbolfoto

Nach einem längeren Diskussionsprozess zwischen den Behörden ist es zu einer geänderten Regelung zur Beseitigung von Ölspuren gekommen teilte das Büro Jens Geyer mit.

Geänderte Regelungen zur Ölspurenbeseitigung

Durch einen neuen Erlass besteht nun die Möglichkeit, bei Bedarf nur mit einem Feuerwehrfahrzeug mit Truppbesatzung auszurücken. Statt früher mindestens sechs reichen damit nun in den meisten Fällen nur noch zwei Einsatzkräfte aus. Weiterhin wird durch eine Ausschreibung des Landesbetriebs Straßenbau dafür gesorgt, dass zukünftig leichter private Drittfirmen mit der Beseitigung von Ölspuren auf Landesstraßen beauftragt werden können, um Straßen schneller freigeben zu können.

Kommunale Feuerwehren entlastet

Dazu erklärt Landtagsabgeordneter und Innenausschussmitglied Jens Geyer (SPD): „Die kommunalen Feuerwehren werden erheblich entlastet. Insbesondere die ehrenamtlichen Einsatzkräfte sind auf die Akzeptanz ihrer Familien und die Bereitschaft zur Freistellung durch ihre Arbeitgeber angewiesen. Daher ist es zu begrüßen, dass sich die Feuerwehren auf ihre wesentlichen Kernaufgaben konzentrieren können. So stärken wir auch das Ehrenamt.“

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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