SKFM Monheim am Rhein
Vortrag über Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung
Immer noch haben in Deutschland mehr Menschen ein Testament verfasst als eine Vorsorgevollmacht. Was nach dem Tod mit dem Vermögen passiert, scheint geregelt. Aber was ist zu Lebzeiten im persönlichen Krankheitsfall? Wenn die Behinderung so groß ist, dass eine Mitsprache nicht mehr möglich ist? Was passiert mit mir?
Mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung kann man aktiv mitbestimmen, für später. Für den Fall, dass man selbst aufgrund einer Erkrankung oder Behinderung nicht mehr in der Lage ist selbständig Entscheidungen zu treffen. So bleibt der eigene persönlich Wille auch bei zukünftiger Hilflosigkeit/schwerer Erkrankung bewahrt.
Die Dipl. Heilpädagogin Anna Jänicke und die Dipl. Sozialarbeiterin Beate Engels, die als gesetzliche Betreuerinnen für den Sozialdienst katholischer Frauen und Männer Monheim (SKFM) tätig sind, informieren am Donnerstag, den 31. März 2020, von 14 bis – ca. 15:30 Uhr im Stadtteilcafé, Ernst-Reuter-Platz 20, in Monheim über die Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht, Betreuungsverfügung und Patientenverfügung.
Die Veranstaltung ist kostenlos und alle Interessierten sind herzlich eingeladen. Wir freuen uns auf Sie!
Autor:Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein |
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