SKFM Monheim informiert:
Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung
Vortragsveranstaltung des SKFM am 12.12.22 im Stadtteilcafé
Ein Unfall oder eine schwere Krankheit können dazu führen, dass Entscheidungen über häusliche Pflege, Aufnahme in ein Altenheim, Operation oder auch lebensverlängernde Maßnahmen nicht mehr sinnvoll getroffen werden können. Wer entscheidet dann? Zwar haben in Deutschland noch immer mehr Menschen ein Testament verfasst als eine Vorsorgevollmacht. Was nach dem Tod mit dem Vermögen passiert, scheint geregelt. Aber was ist zu Lebzeiten im persönlichen Krankheitsfall? Wenn die Behinderung so groß ist, dass eine Mitsprache nicht mehr möglich ist? Was passiert mit mir?
Mit diesen Fragen greift der SKFM Monheim ein Thema auf, das zwar gerne verdrängt wird, nichtsdestoweniger aber rechtzeitig geklärt werden sollte. Schließlich kann man mit Hilfe einer Vorsorgevollmacht, einer Betreuungsverfügung und einer Patientenverfügung aktiv und rechtzeitig mitbestimmen, was im Falle einer Erkrankung oder Behinderung geschehen soll. Vor allem wenn man nicht mehr in der Lage ist, selbständig Entscheidungen zu treffen. So bleibt der eigene persönlich Wille auch bei zukünftiger Hilflosigkeit/schwerer Erkrankung bewahrt.
Aus diesem Grund lädt der SKFM Monheim am Rhein – Sozialdienst Katholischer Frauen und Männer zu einer Vortragsveranstaltung zum Thema „Möglichkeiten der Vorsorgevollmacht und Betreuungsverfügung“ am Montag, den 12. Dezember 2022, um 14 Uhr, ins Stadtteilcafé am Ernst-Reuter-Platz 20, in Monheim ein. Die beiden Referentinnen, Dipl. Heilpädagogin Anna Jänicke und die Dipl. Sozialarbeiterin Beate Engels, die als gesetzliche Betreuerinnen für den SKFM tätig sind, informieren über diese Thematik.
Wer mehr zu diesem Thema wissen möchte, ist zu der Veranstaltung herzlich eingeladen. Da die Teilnehmerzahl begrenzt ist, bittet der SKFM um eine kurze Voranmeldung unter Telefon 02173 965918 oder per Mail an anna.jaenicke@skfm-monheim.de.
Autor:Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein |
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