Monheim setzt Verordnung des Landes um
Vorsichtige Schritte zurück in ein normales Leben

Abstandhalten und Rücksichtnehmen bleibt auch in Monheim am Rhein weiter das Gebot der Stunde. Doch es gibt erste Schritte zurück in ein wieder normaleres öffentliches Leben.
Foto: Tim Kögler
  • Abstandhalten und Rücksichtnehmen bleibt auch in Monheim am Rhein weiter das Gebot der Stunde. Doch es gibt erste Schritte zurück in ein wieder normaleres öffentliches Leben.
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Die Stadt Monheim setzt die aktuelle Rechtsverordnung zur Eindämmung der Coronavirus-Pandemie von Bund und Ländern  - mitsamt der konkreten Handlungsanweisungen für Nordrhein-Westfalen - um.

Das betrifft insbesondere die nun angestrebte schrittweise Wiederaufnahme des Schulunterrichts, die Durchführung von Veranstaltungen und die Wiedereröffnung von Einzelhandelsbetrieben bis zu einer Größe von 800 Quadratmetern, inklusive darüber hinausgehender Ausnahmefälle. So wie im Rest der Landes werden demnach auch die Monheimer Schülerinnen und Schüler der 10. Klasse sowie die Abschlussjahrgänge an den weiterführenden Schulen (Q2) ab Donnerstag, 23. April, zur Vorbereitung auf ihre Abitur- und Zentral-Prüfungen wieder in die Schule gehen können - auf freiwilliger Basis und unter besonderen Hygienemaßnahmen, die in Monheim am Rhein bereits seit einer Woche intensiv vorbereitet werden.

Volkshochschulkurse

Auch in der Volkshochschule werden die erforderlichen Vorbereitungen dafür getroffen, dass alle Kurse, die zum Beispiel über den zweiten Bildungsweg auf staatliche Prüfungen vorbereiten, ab Donnerstag, 23. April, wieder stattfinden können. Die städtische Bibliothek wird sogar bereits am Dienstag, 21. April wieder öffnen. Auch hier wird die Einhaltung der besonderen Abstands- und Hygienevorschriften gesichert. Alle weiteren schon länger geschlossenen städtischen Einrichtungen bleiben bis 3. Mai zunächst weiterhin geschlossen.

Schutzvorkehrungen

Während Freizeit-, Kultur-, Sport- und Vergnügungsstätten wie Restaurants und Kneipen für Publikumsverkehr weiterhin geschlossen bleiben müssen, können Läden bis zu einer Verkaufsfläche von 800 Quadratmetern gemäß der jüngsten "Verordnung zum Schutz vor Neuinfizierungen mit dem Coronavirus SARS-CoV-2" - mit entsprechenden Schutzvorkehrungen - wieder öffnen.

Auf Basis der Landesverordnung wird am Montagnachmittag im Rathaus zudem entschieden, wie beispielsweise mit geplanten Freiluft-Veranstaltungen wie dem Stadtfest, dem Monheimer Kindertag und dem Baumberger Hauptstraßenfest in den nächsten Wochen umgegangen werden kann.

Regelungen im Bürgerbüro

Für das Bürgerbüro hat die Stadt beschlossen, die bereits seit einigen Wochen geltenden Regelungen bis 3. Mai zu verlängern. Ein Service für dringende Angelegenheiten bleibt damit montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr auch für persönliche Besuche im Bürgerbüro gewährleistet. Es werden jedoch nur Vorgänge nach vorab erfolgter telefonischer Anmeldung unter 02173 951-312 bearbeitet. Neu: Auch Ummeldungen werden ab dem 20. April nun wieder als dringliche Fälle bearbeitet. Es gilt jedoch weiterhin die verlängerte Ummeldefrist von sechs Wochen.

Zur Gewährleistung eines geordneten Betriebs bleibt es bei den Einlasskontrollen am Haupteingang des Rathauses. Die restlichen Eingänge sind geschlossen.

Dienst von zu Hause

Die Stadtverwaltung appelliert weiter an die Bürgerinnen und Bürger, auf verschiebbare Präsenztermine zu verzichten, und sich mit Anliegen möglichst schriftlich oder telefonisch an die Stadt zu wenden. Die meisten Beschäftigten erledigen ihren Dienst derzeit von zu Hause aus - Telefone werden umgeleitet, E-Mails zugestellt, so dass eine Bearbeitung weiterhin gewährleistet ist.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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