VRR-Tickets bleiben gültig
Unterwegs mit Bus und Bahn
Die Verkehrsunternehmen im Verkehrsverbund Rhein-Ruhr (VRR) reagieren auf die aktuellen Einschränkungen im Alltags- und Arbeitsleben im Zusammenhang mit dem Coronavirus und bieten eine einfache Kulanzregelung, wenn Kundinnen und Kunden ihre Zeitfahrausweise nicht oder nur teilweise nutzen.
Wird ein Zeitfahrausweis während seiner Geltungsdauer nicht oder nur teilweise benutzt, so wird das Beförderungsentgelt auf Antrag und gegen Vorlage der Kundenkarte und der Wertmarke anteilig erstattet. Fahrgäste mit einer Zeit-/Chipkarte wenden sich für die Pausenregelung bitte direkt an ihr Verkehrsunternehmen vor Ort und erfragen dort den Umgang mit der Pausenregelung. Für Kundinnen und Kunden, die ihr Ticket-Abo noch kein Jahr haben, gibt es ein neues und nur in der aktuellen Phase geltendes Sonderkündigungsrecht, ohne finanzielle Nachteile.
Für alle weiteren Abonnenten gilt die bestehende Kündigungsregelung weiter, insoweit entstehen ebenfalls keine finanziellen Nachteile. Tickets des Bartarifs, wie beispielsweise Einzel, 4er- und 10erTickets, 24- und 48-StundenTickets, Tages- oder Zusatz-Tickets behalten, soweit sie noch nicht entwertet sind, bis zum 31. März 2021 ihre Gültigkeit.
Autor:Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein |
Kommentare
Sie möchten kommentieren?
Sie möchten zur Diskussion beitragen? Melden Sie sich an, um Kommentare zu verfassen.