Private Abwasserleitungen müssen auf Dichtheit geprüft werden

Grundstückseigentümer müssen nach § 61 a des Landeswassergesetzes (LWG) NRW ihre Abwasserleitungen zum Sammeln und Fortleiten von Schmutzwasser oder mit diesem vermischten Niederschlagswasser auf Dichtheit prüfen lassen.
Erbbauberechtigte sind keine Grundstückseigentümer im Sinne des Gesetzes. Die Prüfung ist durch den Grundstücks-eigentümer (Erbbaurechtgeber) zu veranlassen. Da das Grundstück zur Durchführung der Prüfung betreten werden muss, ist eine Abstimmung zwischen dem Grundstückseigentümer und dem Erbbauberechtigten erforderlich.
Da das Kanalnetz der Stadt Monheim am Rhein zu 95 Prozent als Mischsystem (Schmutzwasser und Regenwasser fließen zusammen in einen Kanal) betrieben wird, müssen auch die angeschlossenen Regenwasserleitungen überprüft werden.
Warum muss geprüft werden?
Bei hohen Grundwasserständen gelangen große Wassermengen (Fremdwasser) in die Kanalisation. Durch austretendes Abwasser werden Boden und Grundwasser verunreinigt.
Bürgerinformationen zur Grundstücksentwässerung

Zur Veranschaulichung hat die Stadt Monheim am Rhein einen Computeranimationsfilm erstellen lassen, der auf www.monheim.de abgerufen werden kann. Dieser Informationsfilm vermittelt auf leicht verständliche Art und Weise die Problematik und die Zusammenhänge zur Grundstücksentwässerung.

Kosten
Wenn keine weiteren Maßnahmen erforderlich sind, kostet die Überprüfung der Dichtheit für ein Einfamilienhaus 300 bis 500 Euro.

Sachkundige
Die Dichtheitsprüfung der Hausanschlüsse muss durch Sachkundige. Über das Ergebnis stellt der Sachkundige eine Bescheinigung aus, die Grundstückseigentümer aufbewahren müssen. Auf Verlangen der Gemeinde ist diese Bescheinigung vorzulegen. Die Dichtheitsprüfung ist in Abständen von höchstens 20 Jahren zu wiederholen.

Fristen
Für bereits bestehende Abwasserleitungen muss die erste Dichtheitsprüfung bis spätestens 31. Dezember 2015 erfolgen. Bei der Änderung einer bestehenden Grundstücksentwässerungsanlage erfolgt diese Dichtheitsprüfung sofort nach Fertigstellung der Änderung. Die Gemeinde hat das Recht, kürzere Zeiträume und Fristen für die erstmalige Dichtheitsprüfung festzulegen. Für Grundstücke in Wasserschutzzonen werden von der Stadt Monheim am Rhein kürzere Fristen gesetzt werden.

Infos bei der Stadt Monheim am Rhein gibt es im Bereich Bauwesen:
Reiner Fester
Telefon (02173) 951-665
Stefan Berghaus
Telefon (02173) 951-686
Zimmer 314
Rathausplatz 2
40789 Monheim am Rhein

Autor:

Thomas Spekowius aus Monheim am Rhein

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