Multilaterales OECD Abkommen mit Schlupflöchern

Über fünfzig Länder haben am 29. Oktober in Berlin ein multilaterales Steuerabkommen mit der OECD unterschrieben, dass ab dem Jahre 2017 garantieren soll, dass alle unterzeichneten Länder untereinander, alle Bankkonten von ausländischen Firmen und auch die von ausländischen Privatpersonen automatisch und unaufgefordert an deren heimatliche Steuerbehörde meldet.

Doch es stellt sich schon kurz nach Unterzeichnung dieses Abkommens die Frage, wie verlässlich werden sich vor allem die kleineren Länder, die ja meist auf ausländische Firmen und ausländische Privatpersonen mit dickem Bankkonto angewiesen sind, an diese Vereinbarung halten? Auffallend und unverständlich scheint es dem Außenstehenden auch wie die Länder untereinander diesen ja immer noch freiwilligen Datenaustausch auch garantieren wollen. Zwar haben die Länder die diese Vereinbarung unterzeichnet haben, sich mit ihrer Unterschrift zu einem Austausch „verpflichtet“, aber es wurde für die Länder die sich nicht an diese Vereinbarung halten und eben nicht alle Konten ihrer ausländischen Kunden freiwillig und automatisch und vor allen Dingen auch verlässlich und ohne Ausnahme das heimatliche Finanzamt ihrer Kunden melden, keine Konventionalstrafe oder sonstige Sanktionen festgeschrieben. Was aber garantiert die Einhaltung von Gesetzen oder Vereinbarungen wenn diese nicht mit Strafe bedroht sind. So wird doch ein Autofahrer wenn er zwar weiß, weil es ein Parkverbotsschild ausweißt, dass an dieser Stelle Parken verboten ist, denn davon abhalten, nicht doch an dieser Stelle zu parken, wenn er gleichzeitig auch weiß, dass wenn er denn doch dort parkt, er weder einen Strafzettel bekommt und auch nicht abgeschleppt wird? Wohl gar nicht..........und so könnte man noch unendlich viele Beispiele aufzählen was zu der Erkenntnis führt, dass innerhalb einer Gemeinschaft Gesetze oder auch vertragliche Vereinbarungen nur auch dann eingehalten werden, wenn sie mit Strafe oder Sanktionen bedroht sind. Deshalb gibt die Tatsache, dass in diesem Steuerabkommen der 51 Ländern vom 29. Oktober 2014 in Berlin, eben keine Sanktionen und Strafen vereinbart wurden, doch großes Bedenken, zumal es ja wohl die logische Folge wäre, wenn eine Bank ihre besten Auslandskunden und deren Kontostände, die 250.000 Dollar übersteigen, deren heimatlichen Finanzbehörde melden, dass diese dann ganz schnell ihr Konto auflösen und die Bank damit einen potentiellen Kunden verlieren würde. Deshalb sind auch viele Steuer-Experten der Meinung, dass es hier doch zwischen der Theorie der vertraglichen Vereinbarung und der Praxis eine erheblich Diskrepanz ergeben wird. Aber dies bleibt abzuwarten.

Genügend Schlupflöcher vorhanden

Bis dahin allerdings gibt es auch noch genügend Schlupflöcher in diesem multilateralen OECD-Steuerabkommen, da das Abkommen erst Ende 2017 in Kraft tritt und erst dann die Konten, die zu diesem Zeitpunkt einen Kontostand von mehr als 250.000 Euro ausweisen, automatisch und ohne Aufforderung oder Anfrage an das Heimat-Finanzamt gemeldet werden müssen. Das heißt also, dass sowohl Firmen als auch Privatpersonen noch bis Ende 2015 ein Firmen oder Privatkonto bei einer ausländischen Bank, auch in einem Offshore-Land, eröffnen können und wenn dieses dann immer unter dem Höchstbestand von 250.000 Dollar gehalten wird, künftig auch nicht unter die Meldepflicht dieses neuen Steuerabkommens fällt. Da die 250.000 Dollar Meldepflicht eines ausländischen Firmen- oder Privatkontos sich aber immer nur auf ein einziges Konto bezieht, wäre es völlig legal auch vier oder acht verschiedene Bankkonten zu eröffnen und so dann auch bei einer oder gar zwei Millionen (Gesamt-)Bankguthaben, eben verteilt auf mehrere Konten, sicher sein zu können, dass die ausländischen Bank diese Konten nicht in die Heimat meldet, weil eben eine Meldepflicht nur bei einzelnen Konten die mehr als 250.000 Dollar ausweisen, besteht.

Deshalb gibt es inzwischen schon einen regelrechten Run auf die Gründeragenturen für Firmengründungen in Offshore-Ländern, da viele Unternehmer dieses offensichtlich offengelassene Schlupfloch der OECD nutzen möchten um auch in den kommenden Jahren ihr Geld auch weiterhin sicher und vor allem aber anonym anzulegen.

Bei meinen Recherchen fand ich ein Interview über den OECD Informationsaustausch und das Bankgeheimnis mit Herrn Hofmann von der Privacy Management Group FZ-LLC einer internationalen Gründungsagentur für Offshore Gesellschaften.

Quellen:
https://firma-offshore.com
http://www.deutschlandfunk.de/steuerhinterziehung-schlupfloecher-trotz-des-abkommens.1818.de.html?dram:article_id=301730

Autor:

Michael Wolter aus Monheim am Rhein

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