i-Dötzchen erobern die Straßen - Polizei gibt Tipps für den Schulweg
Mit der Einschulung beginnt für die Abc-Schützen ein neuer und wichtiger Lebensabschnitt. Erfahrungsgemäß haben Schulanfänger in den ersten Schulwochen Schwierigkeiten, Gefahren im Straßenverkehr rechtzeitig zu erkennen
und sich in verschiedenen Verkehrssituationen richtig zu verhalten.
Denn, die I-Dötzchen sind in den meisten Fällen die "Neuen" im
Straßenverkehr, und damit dort nichts schief geht, startet die Polizei auch in diesem Jahr wieder Aktionen rund um die Sicherheit auf den Schulwegen. Die Beamten des Bezirksdienstes, des Verkehrsdienstes und natürlich auch aller Polizeiwachen sorgen in der Zeit rund um den Schulbeginn durch eine Vielzahl von Kontrollen für die Sicherheit der Erstklässler.
Dazu kommt gezielter Verkehrsunterricht an Schulen durch die Verkehrssicherheitsberater sowie die Verteilung von Schulwegplänen und Sicherheitshinweisen, mit denen den Eltern aller diesjährigen Schulanfänger im Verlauf der ersten Schulwoche wichtige Tipps gegeben werden, wie sie ihr Kind fit
machen für den Weg zur Schule.
Wie in den vergangenen Jahren setzt die Polizei auch in diesem Jahr auf die drei Säulen Aufklärung, Hilfestellung und Überwachung. Sie greift dabei auf ein bewährtes Konzept zurück, das in Zusammenarbeit mit den Schulen, den Städten und der Verkehrswacht entwickelt wurde, um die Gefahren auf dem täglichen Weg der Schulanfänger zu reduzieren. Schon im Vorfeld wurden an vielen Schulen und Kindergärten unter Beteiligung der Verkehrssicherheitsberater Elternabende durchgeführt, bei denen örtliche Besonderheiten und Gefahrenstellen frühzeitig vor dem Einschulungstag der Kinder zum Thema kamen.
In den kommenden Tagen werden insbesondere die Bezirksdienstbeamten und alle einsatzfreien Kräfte des Wachdienstes, überall im Zuständigkeitsbereich der Mettmanner Kreispolizei entlang der Schulwege zu sehen sein und mit Rat und Tat den I-Dötzchen sprichwörtlich unter die Arme greifen, damit diese ohne Schaden zur Schule und auch wieder nach Hause kommen.
Parallel dazu werden auch wieder verstärkt Geschwindigkeitsmessungen sowie Kontrollen bezüglich des richtigen Gebrauchs von Rückhaltesystemen und Kindersitzen im gesamten Bereich der Kreispolizeibehörde durchgeführt. Im Vordergrund steht hierbei der Appell an die Fahrzeugführer, vorausschauend und rücksichtsvoll auf die jüngsten Verkehrsteilnehmer zu achten.
Tipps der Polizei zum Thema sicherer Schulweg für alle Eltern von I-Dötzchen
Ihr Kind geht zu Fuß zur Schule:
- Denken Sie daran, dass auf ein Kind, das den Straßenverkehr plötzlich bewusst wahrnehmen muss, eine Vielzahl von neuen Eindrücken einstürzen. Soll ein Sechs- bis Siebenjähriger Schul(weg)neuling richtig auf diese Eindrücke reagieren, ist er oder sie oftmals überfordert und braucht Unterstützung.
- Begleiten Sie Ihr Kind in den ersten Wochen zur Schule und lassen es dabei nach einer Zeit selbst entscheiden, wann und wo es eine Fahrbahn überquert. Zum Schluss folgen Sie Ihrem Kind mit einem Abstand und kontrollieren auch "heimlich") sein richtiges Verhalten im Straßenverkehr.
- Beobachten Sie Ihr Kind und achten Sie darauf, ob es sich über einen längeren Zeitraum konzentrieren kann, Entfernungen herannahender Fahrzeuge richtig einschätzt, Gefahren erkennt, den Unterschied zwischen Fahrbahn, Gehweg und Radweg kennt und sich auf besondere Situationen im Straßenverkehr (Baustellen, parkende Fahrzeuge) einstellen kann.
- Nehmen Sie sich Zeit bei der individuellen Verkehrserziehung Ihres Kindes und nutzen Sie dafür die täglichen kleinen Fußwege.
- Bevor Sie mit dem Kind eine Fahrbahn überqueren, halten Sie kurz auf dem Gehweg vor der Bordsteinkante an. Ein Kind braucht diese Zeit, um sich einen Überblick über die Verkehrssituation zu verschaffen.
- Kinder haben oft das Problem, Rechts und Links zu unterscheiden. Überlegen Sie deshalb mit ihm an konkreten Stellen, von wo Fahrzeuge kommen können, damit es dort in die richtige Richtung schaut. Grundsätzlich soll es sich natürlich in beide Richtungen versichern, dass die Straße frei ist.
- Beachten Sie bitte auch, dass Ihr Kind nun häufig bei Dunkelheit und in der Dämmerung unterwegs sein wird. Deshalb ist helle und reflektierende Kleidung lebenswichtig.
- Besuchen Sie Elternveranstaltungen, die sich mit der Verkehrserziehung von Kindern beschäftigen und in der Regel in Zusammenarbeit mit der Polizei über Schulen und Kindergärten angeboten werden.
- Denken Sie aber auch immer an Ihr eigenes gutes Vorbild, das Kinder wesentlich intensiver prägt, als zeitlich begrenzter Verkehrsunterricht.
Ihr Kind wird mit dem Auto zur Schule gebracht:
- Denken Sie daran, dass Kinder bis zum 12. Lebensjahr, die kleiner als 1,50 Meter sind, während der Fahrt eine geeignete Rückhalteeinrichtung haben müssen. Fehlt ein solches Rückhaltesystem, droht nicht nur ein Bußgeld, sondern es besteht für Ihr Kind ein erheblich höheres Risiko, schwer verletzt zu werden.
- Der Kindersitz sollte amtlich geprüft und genehmigt sein, was Sie an speziellen Kennzeichnungen erkennen.
- Lesen Sie genau die Bedienungsanleitung zu dem von Ihnen verwendeten Rückhaltesystem. Viele Kinder verletzen sich, weil der Kindersitz falsch montiert wurde.
- Achten Sie bei Sitzerhöhungen darauf, dass der Gurt deutlich über das Schlüsselbein und nicht zu nah am Hals geführt wird. Der Beckengurt sollte wirklich über das Becken und nicht über den Bauch führen. Dazu dienen die Gurtführungen, die sich an den Seiten der Sitzerhöhungen befinden.
- Schnallen Sie sich immer an und geben damit Ihrem Kind ein gutes Beispiel.
- Lassen Sie Ihr Kind immer an der Seite zum Bürgersteig ein- und aussteigen; achten Sie dabei aber bitte auf Radfahrer.
- Behindern und gefährden Sie bei der An- und Abfahrt vor der Schule keine Kinder, die zu Fuß unterwegs sind. Halten Sie lieber in ausreichender Entfernung von der Schule an und lassen Ihr Kind ruhig ein paar Meter gehen.
- Bitte denken Sie daran, dass Sie als Fahrzeugführer/-in an haltenden Schulbussen grundsätzlich in beiden Richtungen nur mit Schrittgeschwindigkeit (vier bis sieben Stundenkilometer) vorbeifahren. Hat der Schulbus die Warnblinkanlage eingeschaltet, ist das sogar gesetzlich vorgeschrieben, ansonsten droht ein Bußgeld.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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