Corona-Pandemie: Schüler und Eltern sollten online besonders wachsam sein
Gefahren und Risiken im Internet

Schüler und Eltern sollten online besonders wachsam sein.
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Aktuell können durch das Kriminalkommissariat Prävention und Opferschutz im Kreis Mettmann keine Elternabende mit Informationsvorträgen zu Gefahren und Risiken bei der Internetnutzung in Schulen angeboten werden. Weil aber ein Teil unseres Lebens aufgrund der Corona-Pandemie zwangsläufig vermehrt online stattfindet und Kriminelle durchaus flexibel sind, gilt es hier besonders wachsam zu sein.

Das Internet ist ein weltweit zugänglicher Ort wo man schnell auch mit Fremden in Kontakt kommen kann. Die große Schwierigkeit hierbei ist, dass man im Internet nie weiß, wen man tatsächlich vor sich hat. Beim sogenannten „Cyber-Grooming“ bauen erwachsene Täter über das Internet Vertrauen zu Kindern und Jugendlichen auf mit dem Ziel, sexuelle Kontakte anzubahnen.

Daher empfiehlt das Kriminalkommissariat Vorbeugung und Opferschutz:

Besprechen Sie sicheres Verhalten im Internet und mögliche Gefahren mit Ihren Kindern, insbesondere wenn diese ohne Ihre Aufsicht das Internet nutzen.
Interessieren Sie sich dafür, welche Sozialen Medien und Apps Ihre Kinder nutzen und mit welchen Personen sie dort Kontakt haben (zum Beispiel beim Online-Gaming).
Weisen Sie Ihre Kinder darauf hin, dass das digitale Gegenüber nicht der sein muss, für den er sich ausgibt.
Erklären Sie Ihren Kindern, dass einmal im Internet veröffentlichte Inhalte (Bilder und Videos) oftmals nur schwerlich restlos gelöscht werden können.Hier können gerade freizügigere oder auch peinliche Bilder schnell für mögliche Erpressungen oder auch Cybermobbing genutzt werden.
Bei Bildern und Videos müssen die Rechte anderer Personen gewahrt werden (das Verbreiten fremder Inhalte ohne Zustimmung des Berechtigten stellt eine strafbare Handlung dar).
Das Strafgesetzbuch gilt auch für das Internet! Was in der analogen Welt strafbar ist, ist auch im Internet strafbar. Gemeint ist damit, dass Straftaten wie zum Beispiel eine Beleidigung, Verleumdung oder Bedrohung auch mittels digitaler Kommunikation erfolgen kann.
Jugendliche sind ab dem 14. Lebensjahr strafmündig. Das bedeutet: Begehen sie Straftaten, können sie hierfür verurteilt werden. Kinder unter 14 Jahren gelten im deutschen Strafrecht als „schuldunfähig“. Allerdings müssen auch Kinder unter 14 Jahren die Regelungen der Strafgesetze beachten, sie werden nur noch nicht verurteilt. Zivilrechtlich können auch Kinder unter bestimmten Voraussetzungen ab einem Alter von sieben Jahren belangt werden.
Kettenbriefe: Sie werden regelmäßig in Messenger Diensten verschickt. Zum Teil kursieren auch bedrohliche Kettenbriefe, welche gerade jüngeren Kindern Angst machen. Daher ist es wichtig auch dieses Thema anzusprechen. Welche Kettenbriefe sind gerade im Umlauf? Erklären Sie den Kindern, was dahinter steckt und wie die Kinder die dort beschriebenen „Gefahren“ einzuordnen haben.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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