Finanzamt: Einkommensteuererklärung bis Ende Mai einreichen
In diesem Jahr sind die Steuerbürgerinnen und Steuerbürger letztmals verpflichtet, ihre Einkommensteuer-Erklärungen für das abgelaufene Jahr bis zum 31. Mai 2018 einzureichen. Darauf macht jetzt Jürgen West, Leiter des für Hilden, Haan, Monheim und Langenfeld zuständigen Finanzamtes, aufmerksam.
Online-Verfahren: Zeit bis 31. Juli
Erst ab der Einkommensteuer-Erklärung für 2018 ist die Frist um zwei Monate jeweils bis zum 31. Juliverlängert. Aber auch in diesem Jahr gilt wieder das Angebot von Landesfinanzminister Lutz Lienenkämper: Wer seine Steuererklärung vollständig elektronisch (also im sogenannten authentifiziertenVerfahren) abgibt, spart nicht nur das Porto für die Versendung an das Finanzamt, sondern kann sich ebenfalls schon bis zum 31. Juli Zeit lassen. Anmelden kann man sich im Internet unter www.elster.de.
Wer aber seine Einkommensteuer-Erklärung jetzt schon abgeben möchte, kann dies tun. „Bei uns muss für die Abgabe der Erklärungniemand persönlich vorbeischauen“, sagt Jürgen West. Der Einwurf in den Briefkasten oder eine Postsendung reichen aus. Für diejenigen, die persönlich abgeben möchten, ist dies zeitsparend an der Info-Theke im Eingangsbereich möglich.
Keine Belege mehr beifügen
„Die Steuerbürger sollten aber bitte auchdaran denken, dass den Erklärungen ab 2017 grundsätzlich keine Belege mehr beigefügt werden müssen“, erinnert West.
„Die Abgabe der Steuererklärung für das Jahr 2017 wird so deutlich einfacher“, so West, Leiter des Finanzamts Hilden. „Erstmalig müssen mit der Einkommensteuererklärung nur noch dann Belege an das Finanzamt gesendet werden, wenn diese in den Formularen
ausdrücklich verlangt werden. Dies ist zum Beispiel der Fall, wenn erstmals ein Behinderten-Pauschbetrag beantragt wird“, erläutert West die Neuerung.
„Bei Bedarf fordert das Finanzamt die Belege an, die es sehen will. Dazu sind die Belege mindestens bis zum Abschluss desBesteuerungsverfahrens aufzubewahren“, erklärt West weiter.
Wie schnell die Erklärungen bearbeitet und die Steuerbescheide erstelltwerden können, lässt sich nicht vorhersagen. Jürgen West weist aber nochmals ausdrücklich auf die elektronische Steuererklärung hin. „Im Bereich des Finanzamtes Hilden geben etwas weniger als 50 Prozent der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer die Erklärungen im
elektronischen Verfahren ab“, erklärt West.
Vorteile der elektronischen Einkommenssteuererklärung
Dieser Anteil solltemöglichst steigen, denn letztlich profitieren beide Seiten von den elektronischen Erklärungen: Die Bürger können sich zum Beispiel im authentifizierten Verfahren die dem Finanzamt vorliegenden Daten vorab anschauen und in ihre Erklärungen einbinden. Zusätzlich können Daten des Vorjahres leicht übernommen werden, so dass der Umfang der notwendigen Eingaben schrumpft. Die Übermittlung über die Datenleitung spart Porto und die Finanzverwaltung muss die so übermittelten Daten nicht mehr zeitaufwändig in das behördeneigene Berechnungsprogramm eingeben.
Hintergrund:
Wer ist zur Abgabe einer Einkommensteuererklärung verpflichtet?
Verpflichtet zur Abgabe einer Steuererklärung sind neben Gewerbetreibenden und Selbständigen auch Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer, wenn sie neben ihrem Arbeitslohn weitere Einkünfte zum Beispiel aus Vermietung erzielt oder Lohnersatzleistungen wie zum Beispiel Arbeitslosen-, Kranken- oder Elterngeld erhalten haben. Auch gewährte Freibeträge für den Lohnsteuerabzug oder die Steuerklassenwahl III/V bei Ehegatten/eingetragenen Lebenspartnern, die beide Arbeitslohn beziehen, führen zur Abgabepflicht.
Autor:Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein |
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