Dichtigkeitsprüfung kann tausende Euro kosten

Wenn Ihre Wasserleitung so aussieht, kann es richtig teuer werden. Foto: Pressestelle der Stadt Lemgo
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  • hochgeladen von Thomas Spekowius

Die Landwirte in der Region sehen durch die Dichtigkeitsprüfung und den Sanie-rungsanspruch für Hausanschlüsse hohe Kostenbelastungen auf alle Haus- und Hofbesitzer zukommen.

Die Vorgabe des Landeswassergesetzes, wonach in den nächsten Jahren alle Haus- und Hofbesitzer ihren Kanalanschluss überprüfen und dann gegebenenfalls sanieren lassen müssen, ist überzogen“, meint Martin Dahlmann, Vorsitzender der Kreisbauernschaft Mettmann. Dies sei rechtlich nicht aus den Regelungen des Bundeswasserhaushaltsgesetzes zu entnehmen. Die meisten Bundesländer hätten auch keine derartige Regelung eingeführt. Daher hält der Vorsitzende der Kreisbauernschaft es für dringend erforderlich, dass sich die Kommunen gegenüber den politisch Verantwortlichen in Düsseldorf dafür einsetzen, die flächendeckende Regelung im Zuge der Novelle des Landeswassergesetzes an das notwendige Maß anzupassen.

Die Landesregierung muss nach Auffassung der Landwirte dringend handeln. Denn Landwirte, die im Außenbereich wohnen und ihr Abwasser nicht in das öffentliche Kanalsystem einleiten, müssen die Untersuchung bis zum 31. Mai 2015 durchführen. Die im Gesetz vorgesehne mögliche Fristverlängerung, die die Kommunen einräu-men können, darf für diese Form der Abwasserbeseitigung nicht angewendet wer-den. „Dies kann nicht sein“, kritisiert Martin Dahlmann, „für die Dichtigkeitsprüfungen von Anschlüssen an Kleinkläranlagen müssen die gleichen Maßstäbe angelegt wer-den wie für die Einleitung in das öffentliche Kanalsystem.“

Der Vorsitzende sieht auch Handlungsbedarf, sowohl für den Sanierungszeitraum als auch für den Sanierungsumfang eine echte Härtefallregelung zu erlassen. „Insbe-sondere bei denkmalgeschützten und älteren Gebäuden ist eine Sanierung technisch oft nahezu unmöglich. Bei einem Sanierungsaufwand von mehreren 10 000 Euro ist sogar eine Existenzgefährdung zu befürchten“, sieht der Vorsitzende ein Problem, das alle Hauseigentümer treffen kann.

„Wir müssen dringend zu einer vernünftigen Abwägung kommen, die sich am tat-sächlichen Risiko orientiert“, fordert der Vorsitzende der Kreisbauernschaft und er-wartet, dass in den Kommunen der Diskussionsprozess in Gang gesetzt wird, der die Landespolitik nochmals zum Nachdenken zwingt. Bestätigt sieht sich der Vorsitzende durch das Bundesumweltministerium (BMU). Im Rahmen einer Expertenanhörung im Landtag Nordrhein-Westfalen habe das BMU die fehlende Bundesregelung unter anderem mit „sehr unterschiedlichen geographischen Voraussetzungen (geologische Deckschicht, Lage der Trinkwassergewinnung oder Trinkwasserschutzgebiete)“ be-gründet. „Dies gilt auch in Nordrhein-Westfalen, so dass die generellen Regelungen nach wie vor von vielen betroffenen Bürgern nicht akzeptiert werden können“, stellt Martin Dahlmann abschließend fest.

Autor:

Thomas Spekowius aus Monheim am Rhein

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