Selbstversuch
Coronatest für Zuhause: Verbraucherzentrale gibt Tipps

So funktioniert der Schnelltest.
Foto: Alexandra Koch/Pixabay
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Die Do-it-yourself-Corona-Tests für den Eigenbedarf ergänzen die neue Teststrategie der Bundesregierung. Sie werden in Discountern, Apotheken und Drogeriemärkten angeboten. Die Verbraucherzentrale NRW gibt Tipps für Einkauf und Anwendung.

Beim Kauf darauf achten, ob es sich auch tatsächlich um einen Test für die Eigenanwendung, also einen für Laien zugelassenen Test handelt.

Das Bundesinstitut für Arzneimittel und Medizinprodukte (BfArM) hat zunächst sieben Corona-Schnelltests zur Selbsttestung zugelassen. Da es sich um Medizinprodukte handelt, tragen sie auch eine CE-Kennzeichnung. Mit dieser Zertifizierung erklären die Hersteller die Einhaltung europäischer Schutz- und Qualitätsstandards. Eine ständig aktualisierte Liste der Tests, die für Laien zur Eigentestung zugelassen sind, gibt es online auf www.bfarm.de.

Bei den bisher zugelassenen Testkits für die Eigenanwendung ist ein Nasenabstrich vorgesehen. Die Abstriche können eigenständig aus der vorderen Nase entnommen werden, ein tiefes Eindringen in den Nasenrachenbereich ist nicht notwendig. Wichtig ist es, sich genau an die Gebrauchsanweisung zu halten. Die Hände sollten vor Durchführung des Tests und danach gründlich gewaschen oder desinfiziert werden.

Der Selbsttest ist nur eine Momentaufnahme. Das heißt: Schon am nächsten Tag könnte man Corona-positiv sein. Zudem haben Antigen-Schnelltests eine gewisse Fehlerrate, da eine größere Menge an Viren erforderlich ist, um ein positives Ergebnis anzuzeigen. Sie sind also nicht so zuverlässig wie ein PCR-Test bei dem die Probenentnahme durch medizinisches Personal ud die Auswertung durch Labore erfolgt.

Ist der Selbsttest positiv, sollte ein PCR-Test zur Bestätigung durchgeführt werden, um das Ergebnis zu bestätigen.

Bei einem Laientest für zu Hause gibt es derzeit keine Meldepflicht, daher kommt es hier auf die Eigenverantwortung an. Über den Hausarzt oder die Rufnummer 116117 kann ein Termin für den Bestätigungstest vereinbart werden.

Bis das Ergebnis des PCR-Tests vorliegt, gilt Quarantänepflicht.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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