Jetzt formlose Anzeige auf Verlängerung stellen
Corona: Weiter Geld bei Kurzarbeit

Symbolbild: elvtimemaster auf Pixabay
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Ab sofort können verkürzt arbeitende Unternehmen und Betriebe bei Vorliegen der Voraussetzungen Kurzarbeitergeld für bis zu 24 Monate erhalten. Das hat die Bundesregierung entschieden. Dazu muss bei der örtlichen Arbeitsagentur eine Verlängerungsanzeige gestellt werden. Das geht formlos.

Grundsätzlich gilt: Kurzarbeitergeld kann längstens bis zum 31. Dezember 2021 beantragt werden.
Die Anzeige auf Verlängerung kann per E-Mail an die lokale Agentur für Arbeit erfolgen. Wichtig ist es allerdings, dass in der Anzeige
 die Dauer und die Gründe für eine Verlängerung geschildert werden;
 entweder die Betriebsvereinbarung mit dem Betriebsrat über die Verlängerung vorgelegt wird;
 in Betrieben ohne Betriebsrat, die Einzelvereinbarungen mit den Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmern belegt und für die Abschlussprüfung aufbewahrt werden.

Erleichterungen beim Kurzarbeitergeld wurden ebenfalls verlängert. Aktuell gelten Anzeigen auf Kurzarbeit, die bis zum 31. März 2021 gestellt werden. Zu den Erleichterungen gehört eine geringere Anzahl von Mitarbeiterinnen und Mitarbeitern, die in einem Betrieb oder Unternehmen von Arbeitsausfall betroffen sein müssen, damit Kurzarbeit bewilligt werden kann. Dieser Anteil war zu Beginn der Corona-Virus-Pandemie von einem Drittel auf zehn Prozent heruntergesetzt worden.

Sozialversicherung

Auch die Übernahme der Beiträge zur Sozialversicherung durch die Agenturen für Arbeit ist verlängert worden. Wenn der Anspruch auf Kurzarbeitergeld noch in diesem Jahr, bis zum 31. Dezember 2020 entstanden ist, können auch weiter die Sozialversicherungsbeiträge für die Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter von den Agenturen für Arbeit übernommen werden. Voraussetzung ist, dass Kurzarbeit bis zum 30. Juni 2021 auch realisiert wurde.

Die Erstattung der Sozialversicherungsbeiträge bei Bezug von Kurzarbeitergeld beträgt
 im Zeitraum vom 1. Januar bis zum 30. Juni 2021 in voller Höhe von 100 Prozent;
 danach, bis längstens zum 31. Dezember 2021, werden die Beiträge in Höhe von 50 Prozent erstattet.
 Ist in einem Unternehmen zum Beispiel kurzfristig ein größerer Auftrag zu bearbeiten, kann der Bezug der Lohnersatzleistung ausgesetzt werden. Wird wieder Kurzarbeitergeld beantragt, verlängert sich die Bezugsdauer um diesen Zeitraum. Wichtig ist, dass nach einer Unterbrechung von drei oder mehr Monaten eine erneute Anzeige erforderlich ist.

Resturlaub

In verkürzt arbeitenden Betrieben soll Resturlaub zur Vermeidung von Arbeitsausfällen eingesetzt werden. Alte, ungeplante Urlaubsansprüche sollten daher während der Kurzarbeit im Betrieb genommen werden, wenn die Urlaubswünsche der Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer nicht dagegen sprechen.

Hotline

Um Arbeitgeberinnen und Arbeitgeber gut beraten und unterstützen zu können, haben die Agenturen für Arbeit eine Hotline eingerichtet: montags bis freitags von 8 Uhr bis 18 Uhr telefonisch unter (0800) 45555 20. Weitere Informationen sind online zu finden auf www.arbeitsagentur.de/kurzarbeit.

App

Die App der Bundesagentur für Arbeit unterstützt dabei, Unterlagen zum Kurzarbeitergeld an die zuständige Agentur zu versenden – ohne vorherige Anmeldung. Die App gibt es kostenfrei im Google-Play-Store oder im App-Store.

Autor:

Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein

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