Neues Versicherungsjahr für Mofas, Pedelecs und E-Scooter
Blaues Wunder vermeiden
Blau ist die Farbe des Jahres 2021: Ab 1. März müssen alle Kleinkrafträder statt einem schwarzen ein blaues Versicherungskennzeichen tragen. Zu den Fahrzeugen, die ein Versicherungskennzeichen führen müssen, gehören Mofas, Mopeds oder Roller, Leichtmofas, Segways oder leichte Quads. Letztgenannte dürfen nicht mehr als 50 Kubikzentimeter Hubraum haben und nicht schneller als 45 Kilometer pro Stunde fahren.
Das korrekte Kennzeichen ist wichtig. Ohne erlischt der Versicherungsschutz und man macht sich strafbar. Wer sein Kleinkraftrad erst aus der Garage holt, wenn es warm und sonnig ist, kann das Versicherungskennzeichen später kaufen. Die Prämienhöhe richtet sich nach dem tatsächlichen Nutzungszeitraum. Wer ab Mai fährt, zahlt nicht für zwölf sondern für zehn Monate, also bis zum Ende des laufenden Verkehrsjahrs. Kaufen lassen sich die Kennzeichen direkt bei der Versicherung. Viele Kfz-Versicherungen schicken die Kennzeichen auch zu.
Die kleinen Verwandten der Motorräder sind nicht nur oft in Unfälle verwickelt, sie werden auch häufig gestohlen. Beides zeigt: Umfassender Versicherungsschutz ist nötig. Dies gilt besonders für Personenschäden. Wird beispielsweise ein gut verdienender, junger Familienvater bei einem Verkehrsunfall durch die Schuld des Rollerfahrers schwer verletzt und behält bleibende Schäden, sind Entschädigungen in Millionenhöhe durchaus realistisch. Deshalb ist es ratsam, eine Kfz-Haftpflichtversicherung für Personen-, Sach- und Vermögensschäden abzuschließen.
Mit den E-Scootern ist die Fahrzeugfamilie mit Versicherungskennzeichen noch einmal gewachsen. Auch sie brauchen jedes Jahr eine neue Versicherungsplakette.
Autor:Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein |
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