Neuregelung gilt auch an Wochenenden oder in den Ferien
Betreuung für Kinder von Schlüsselpersonen
In Monheimer Kindertagesstätten, Kindertagespflegestellen und Schulen werden seit dem 16. März ausschließlich Kinder von Schlüsselpersonen betreut. Bislang galt die Regelung nur, wenn Alleinerziehende oder beide Eltern in kritischer Infrastruktur tätig sind. Nach einer Neuregelung des Landes können ab sofort auch Kinder betreut werden, wenn nur ein Elternteil zu den sogenannten systemrelevanten Berufsgruppen gehört.
Schlüsselpersonen sind Angehörige von Berufsgruppen, deren Tätigkeit der Aufrechterhaltung der öffentlichen Sicherheit und Ordnung sowie der medizinischen und pflegerischen Versorgung der Bevölkerung und der Aufrechterhaltung zentraler Funktionen des öffentlichen Lebens dient. Elternteile, die als Schlüsselperson zum Beispiel in der Lebensmittelbranche, Pflege oder bei Ordnungsbehörden arbeiten, müssen dies weiterhin durch eine Bescheinigung des Arbeitsgebers nachweisen. Sollte aus dieser Bescheinigung hervorgehen, dass auch eine Betreuung am Wochenende und in den Ferien notwendig ist, kann diese in Anspruch genommen werden. Dabei appelliert Joachim Stamp, Minister für Kinder, Familie, Flüchtlinge und Integration des Landes, an alle Eltern, dass Kinder ihre Eltern nur dann betreuen lassen sollten, wenn sie die Betreuung wirklich nicht selbst wahrnehmen oder anderweitig verantwortungsvoll organisieren können.
Bedarf anmelden
Betreuungsbedarf sollte direkt an Kita- und Schulleitungen weitergegeben werden. Eltern, deren Kinder bei einer Tagesmutter oder einem Tagesvater in Betreuung sind, können sich beim Jugendamt melden. Hier werden auch Anfragen von Eltern entgegengenommen, die bisher keinen Vertrag mit einem Kindertagesbetreuungsangebot haben. Das Jugendamt ist montags bis freitags von 9 bis 12 Uhr unter Telefon (02173) 9515177 erreichbar.
Autor:Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein |
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