Ökumenischer Aktionskreises "Ohne Sonntag gibt's nur noch Werktage":
Weisung des OVG Münster stärkt den Sonntagsschutz – „Ausnahme darf nicht zur Regel werden“

„Der Ökumenische Aktionskreis ‚Ohne Sonntag gibt’s nur noch Werktage‘ begrüßt die Weisung des Oberverwaltungsgerichtes Münster, den Spielraum für Sonntagsöffnungen zu begrenzen.“ Mit diesen Worten kommentierte Franz Köchling, Sprecher des Aktionskreises, den nachträglich begründeten Beschluss des OVG vom 02.11.18, in dem die Entscheidung des Verwaltungsgerichtes Köln bestätigt wurde, wonach die Durchführung eines kleinen Kunsthandwerkermarkts zu St. Martin („Roisdorfer Martinimarkt“) nicht gerechtfertigt sei.

Schon im November 2017 hatten die beiden großen Kirchen in Nordrhein-Westfalen die Landesregierung vor einer weiteren Aushöhlung des Sonntagsschutzes gewarnt. Auch der Ökumenische Aktionskreis lehnte seinerzeit die geplante Erhöhung der verkaufsoffenen Sonntage ab. „Abgesehen davon, dass durch längere Ladenöffnungszeiten unterm Strich nicht mehr verkauft wird – jeder Euro kann schließlich nur einmal ausgegeben werden – sind es vor allem die Frauen, die an diesen Sonntagen arbeiten müssen“, so das damalige Argument von Franz Köchling. Dennoch beschloss der Landtag eine Verdoppelung der verkaufsoffenen Sonntage von vier auf nun acht je Kommune und Geschäft.

„Nicht die Ausnahme zur Regel machen“
Von daher hoffe man, dass die Landesregierung NRW nunmehr die entsprechenden Konsequenzen aus dem Beschluss ziehe. So habe das OVG nach ausführlicher Würdigung der Entstehungsgeschichte des Gesetzes in Fortführung seiner Rechtsprechung klargestellt, dass das durch das Grundgesetz gewährleistete Mindestniveau des Sonn- und Feiertagsschutzes nur gewahrt werde, wenn die jetzt sehr weit gefassten gesetzlichen Voraussetzungen für Ladenöffnungsfreigaben an Sonn- und Feiertagen einschränkend ausgelegt würden. Das stets zu wahrende Regel-Ausnahme-Verhältnis beim Sonn- und Feiertagsschutz werde nicht schon eingehalten, wenn einer der gesetzlich bezeichneten Sachgründe in allgemeiner Weise gegeben sei, weil dies – auch nach Einschätzung des Gesetzgebers – „regelmäßig“ der Fall sei. „Wir dürfen eben nicht die Ausnahme zur Regel machen und damit den grundgesetzlich gesicherten Schutz des Sonntags ad absurdum führen“, unterstreicht Köchling.

Das OVG stelle daher zutreffend fest, „das Bestreben des Gesetzgebers, einen vielfältigen stationären Einzelhandel angesichts eines sich verschärfenden Wettbewerbs zu sichern und zu stärken, reiche ebenso wenig wie das generelle Konkurrenzverhältnis zum Online-Handel in seiner Allgemeinheit aus, weil diese in grundsätzlich gleicher Weise ganzjährig für den Einzelhandel einer jeden Kommune bestünden.“

Im Ökumenischen Aktionskreis "Ohne Sonntag gibt's nur noch Werktage" arbeiten die evangelische Kirche in Monheim, die katholischen Kirchengemeinden und Verbände KAB, kfd und KKV im Bereich Langenfeld/Monheim mit, um den Sinn des Sonntags stärker ins Bewusstsein der Menschen zu rücken.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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