Urteil zum „Kommunalsoli“ soll bereits am 30. August verkündet werden!

Die zwölfköpfige Monheimer Gruppe aus Politik und Verwaltung, die die Verhandlung in Münster mitverfolgte, vor dem Eingang des Verfassungsgerichtshofes. Offiziell wurde die Stadt durch Bürgermeister Daniel Zimmermann (vorne, rechts) Kämmerin Sabine Noll (hinten, rechts) und den Ersten Beigeordneten Roland Liebermann (vorne, links) vertreten. | Foto: Stadt Monheim am Rhein
  • Die zwölfköpfige Monheimer Gruppe aus Politik und Verwaltung, die die Verhandlung in Münster mitverfolgte, vor dem Eingang des Verfassungsgerichtshofes. Offiziell wurde die Stadt durch Bürgermeister Daniel Zimmermann (vorne, rechts) Kämmerin Sabine Noll (hinten, rechts) und den Ersten Beigeordneten Roland Liebermann (vorne, links) vertreten.
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Stadtratsvertreter und die Monheimer Verwaltungsspitze um Bürgermeister Daniel Zimmermann kehren optimistisch von der Verhandlung in Münster zurück.

Am Verfassungsgerichtshof des Landes Nordrhein-Westfalen in Münster hat heute morgen die mündliche Verhandlung über die Rechtmäßigkeit des sogenannten „Kommunal-Solis“ begonnen. Nur knappe drei Stunden später stand fest: Es wird offenbar ein deutlich schnelleres Urteil als erwartet geben.

Bereits in fünf Wochen, am 30. August, wollen die Richterinnen und Richter ihre Entscheidung verkünden. Eine Überraschung. „Damit hatten wir so schnell tatsächlich nicht gerechnet“, betonte Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann nach der Verhandlung, zu der mit einer insgesamt zwölfköpfigen Gruppe aus Monheim am Rhein nach Münster gereist war.

Hauptzahler

Monheim am Rhein gehört als Hauptzahler zu dem Bündnis von rund 70 Städten, die über den Rechtsweg gemeinschaftlich gegen den „Kommunal-Soli“ vorgegangen sind, weil sie ihn eben als ganz und gar nicht solidarisch sondern vielmehr als verfassungswidrig empfinden, da er nach fester Überzeugung von Juristen und Kommunalspitzen, sowohl gegen das Grundgesetz als auch gegen die Landesverfassung verstößt.

Geberkommunen

Die Anwälte der klagenden Städte machten vor den höchsten Verfassungsrichtern des Landes nun noch einmal deutlich, dass sie den von der Landesregierung eingeschlagenen Weg, die armen Kommunen reicher zu machen, indem sie die vermeintlich Reichen ärmer macht, einen fatalen und auch gesetzlich nicht vertretbaren Irrweg sehen. Ein Weg, der inzwischen viele Geberkommunen selbst in Geldnöte gebracht hat. Die fühlen sich gemeinsam mit Monheim am Rhein in vielfacher Hinsicht ungerecht behandelt.

"Etikettenschwindel"

„Wir empfinden uns hier vor allem ganz klar als überherangezogen“, machte auch Monheims Bürgermeister Daniel Zimmermann im Nachgang zur Verhandlung an diesem Dienstag noch einmal deutlich. „Wir haben schon vor Einführung des sogenannten Kommunal-Solis 80 Prozent unseres in Monheim am Rhein erwirtschafteten Geldes in zahlreiche Solidarumlagen abgegeben. Und das haben wir stets klaglos getan. 90 Prozent aber sind zu viel. Sie sind unangemessen. Und das ist keine Frage mangelnder Solidarität. Das ist einfach Etikettenschwindel. Von Seiten des Landes wird über den Begriff der Solidaritätsabgabe bis heute suggeriert, es habe zuvor keine Solidarität unter den Städten gegeben. Doch genau das stimmt überhaupt nicht. Wir lassen uns daher als städtische Gemeinschaft auch nicht nachsagen, dass wir unsolidarisch seien, nur weil wir das hier beklagte Gesetz ablehnen. Es ist unserer festen Überzeugung nach einfach nicht rechtens.“

Zu viel ist zu viel. Das sehen rund 70 betroffene Städte so. „Nun hoffen wir, dass sich auch die Richterinnen und Richter dieser Auffassung und unseren wirklich guten Argumenten anschließen werden, die wir nun in Münster nochmal vorgetragen haben“, so Bürgermeister Daniel Zimmermann abschließend.

Autor:

Lokalkompass Langenfeld - Monheim - Hilden aus Monheim am Rhein

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