Finanzierung von Förderschulen über die allgemeine Kreisumlage ist rechtswidrig
Monheim erhält 10 Millionen Euro zurück
Jetzt hat auch das Oberverwaltungsgericht NRW die Auffassung der Stadt Monheim bestätigt, dass eine Finanzierung der sieben Kreis-Förderschulen, inklusive Schülerbeförderungskosten und integrativen Kindertagesstätten in Trägerschaft des Kreises, über die allgemeine Kreisumlage rechtswidrig ist. Eine Kostenteilung nach der Steuerkraft der Städte, wie vom Kreis Mettmann seit 2016 praktiziert, ist unzulässig. Das Urteil hat erhebliche Folgen für alle Kommunen im Kreis.
Nachdem 2013 die Inklusion von Schülern mit einem besonderen Förderbedarf im Schulgesetz des Landes NRW verankert wurde, hatte der Kreistag Mettmann 2015 eine neue Förderstruktur beschlossen. Danach hatte Monheim, obwohl hier nur 9 Prozent der Kreiseinwohnerschaft leben, plötzlich 32 Prozent der Kosten zu tragen.
Die Weigerung des Kreises, einer nach Schülerzahlen differenzierten Umlage zuzustimmen wie es bei den Berufsschulen gehandhabt wird, führte schließlich dazu, dass Monheim im Sommer 2016 Klage erhob. Sie war der Ansicht, dass die vom Kreistag beschlossene Kreisumlage insoweit gegen geltendes Recht verstößt. Genau diese Rechtsauffassung hat nach dem Verwaltungsgericht Düsseldorf 2017 nun auch das Oberverwaltungsgericht bestätigt.
Kämmerin Sabine Noll erläutert: "Für das Jahr 2017 sind demnach mindestens rund 2,3 Millionen Euro und für das Jahr 2018 rund 4 Millionen Euro zu erstatten - inklusive Zinsen. Ob für das Jahr 2019 aufgrund der unwirksamen Haushaltssatzung erneut ein Bescheid ergeht, gegen den dann fristwahrend Klage erhoben werden müsste, bleibt abzuwarten." Grundsätzlich sei aber davon auszugehen, dass der Kreis die notwendigen Anpassungen für die Jahre 2016 bis 2019 nun zeitnah umsetzte, betont Monheims Kämmerin in einer Vorlage an den Haupt- und Finanzausschuss, der am 14. März ab 17 Uhr im Ratssaal tagen wird.
Bürgermeister Daniel Zimmermann unterstreicht zudem: "Wir fühlen uns in unserem Gerechtigkeitsempfinden bestärkt. Dabei ging es nie allein ums Geld, sondern auch immer um die Sache. Wir haben wiederholt darauf hingewiesen, dass die neue Förderstruktur vor allen Dingen fördert, dass die Städte ihre Kinder mit Förderbedarf einfach in die Kreis-Förderschulen und -Kitas abschieben, um dann die Kosten über die Kreisumlage tragen zu lassen. Jetzt ist klar und richterlich bescheinigt: Jede Stadt trägt auch finanziell für ihre Kinder Verantwortung. Das inhaltliche Konzept, das der Kreis 2015 aufgelegt hat, ist ein Inklusionsverhinderungskonzept. Es hat den Städten den falschen finanziellen Anreiz gegeben, sich in ihren örtlichen Regelschulen nicht mehr intensiv genug um das Thema Inklusion zu kümmern, weil der Kreis plötzlich das finanzielle Rundum-Sorglos-Paket in Aussicht gestellt hat." Das hat die Stadt Monheim in ihren Rechten verletzt, so urteilte das Verwaltungsgericht bereits 2017. Nun schmetterte das Oberverwaltungsgericht den Antrag des Kreises endgültig und auf dessen Kosten ab.
Autor:Bea Poliwoda aus Monheim am Rhein |
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