Mindestlohn: Gut gemeint, aber nicht gut gedacht

Tarifpartner sind hier gefordert und nicht der Staat – Differenzierte Sicht der Caritas begrüßt

ESSEN / Monheim am Rhein, 04.11.13

„Gut gemeint, ist nicht immer auch gut gemacht. Dies gilt auch für die Forderung nach einem gesetzlichen Mindestlohn.“ Mit diesen Worten warnt Bernd-M. Wehner, Monheimer Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, vor einer zu starren Regelung durch den Staat in dieser Frage. Natürlich sei es grundsätzlich richtig, dass jemand, der Vollzeit arbeitet, von seinem Verdienst leben kann und mehr erhält als ein Sozialhilfe- bzw. Hartz IV-Empfänger. Andererseits müsse man aber immer bedenken, dass das Geld für Löhne nicht vom Himmel falle, sondern jeweils erwirtschaftet werden muss. „Von daher können Löhne letztlich nicht nach sozialen Gesichtspunkten gezahlt werden“, so Wehner weiter. Und sie können schon gar nicht den jeweiligen Familienstand des Arbeiters bzw. Angestellten berücksichtigen. Hier müsse sich jeder die Gretchenfrage stellen, ob er auch als Verbraucher bereit sei, zum Beispiel beim Friseur einen höheren Preis zu zahlen, nur weil dieser Familienväter bzw. –mütter eingestellt habe, und demzufolge an diese höhere Löhne zahle.

Zwar plädiere auch die katholische Kirche in ihrer Sozialehre für einen gerechten Lohn, wenn sie in Laborem Exercens 19,3 formuliert, „die gerechte Entlohnung für die Arbeit eines Erwachsenen, der Verantwortung für die Familie trägt, muss dafür ausreichen, eine Familie zu gründen, angemessen zu unterhalten und ihr Fortkommen zu sichern.“ Gleichzeitig weist sie aber auch darauf hin, dass eine solche Entlohnung entweder durch eine familiengerechte Bezahlung zustande kommen müsse … oder durch besondere Sozialleistungen, wie Familienhilfen oder Zulagen für die Mutter, die sich ausschließlich der Familie widmet.“

Im Übrigen sei es in einer Sozialen Marktwirtschaft auch nicht Sache des Staates über die Höhe von Löhnen und Gehältern zu entscheiden. „Hier sind vielmehr die Tarifpartner mit ihrem Sachverstand und ihrer Branchenkenntnis gefragt“, so der KKV-Bundesvorsitzende. Wenn die Politik die Löhne festsetze, sei zwangsläufig vorprogrammiert, dass man sich hier weniger an Sachverhalten orientiere, sondern vielmehr nach wahltaktischen Überlegungen entscheide. „Es gehört sicher nicht viel Phantasie dazu, sich vorzustellen, wie sich die Parteien im Wahlkampf übertrumpfen würden, bei der Forderung nach höheren Mindestlöhnen.“

Von daher begrüßt der KKV auch die differenzierte Sichtweise des Caritasverbandes in dieser Frage. „Prälat Peter Neher hat Recht, wenn er dafür plädiert, Lohnuntergrenzen nach Branchen und Regionen festzulegen“, so Wehner weiter. Ob man neben den Tarifpartnern auch Wissenschaftler in die Lohnfindung mit einbeziehe, sei sicher eine Überlegung wert. Außerdem müsse man immer bedenken, dass überzogene Mindestlöhne vielfach ein Schuss nach hinten sei. Schließlich sei keinem Arbeitnehmer mit niedriger beruflicher Qualifikation geholfen, wenn durch die Zahlung eines zu hohen Lohns sein Arbeitsplatz dann wegrationalisiert werde.

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923 – 0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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