KKV: Rente mit 63 ist das falsche Signal für den Arbeitsmarkt und künftige Generationen

Idee der Flexi-Rente sollte weiter verfolgt werden

„Gut gemeint, ist nicht immer gut gemacht. Diese Erkenntnis gilt auch bei der geplanten abschlagsfreien Rente mit 63 nach 45 Versicherungsjahren. Allein dass auch hier Zeiten der Arbeitslosigkeit angerechnet werden sollen, öffnet Tür und Tor für künftige Frühverrentungen. Insbesondere wenn es keinen Stichtag gibt, von dem an keine Arbeitslosigkeit mehr berücksichtigt wird.“ Mit diesen Worten warnt Bernd-M. Wehner, Monheimer Bundesvorsitzender des KKV, Verband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung, erneut vor einer Aufweichung der bisherigen Bemühungen, das Renteneintrittsalter nach hinten zu verschieben. Natürlich wäre es schön, wenn man einem Arbeitnehmer die Möglichkeit einräumen könnte, nach 45 Berufsjahren in Rente zu gehen. „Da aber künftig immer mehr Rentner von immer weniger Beitragszahlern finanziert werden müssen, ist eine solche Regelung unverantwortlich, da sie letztlich auf Kosten der künftigen Generationen erfolgt.“

Im Übrigen teilt der katholische Sozialverband die Sichtweise des mittelstandspolitischen Sprechers der Unionsfraktion, Christian von Stetten, der ebenfalls die Anrechnung von Zeiten der Arbeitslosigkeit kritisiert und gleichzeitig darauf hinweist, dass freiwillig gezahlte Beiträge zur Rentenversicherung von Selbständigen bei der Rente mit 63 nicht angerechnet werden. Der KKV plädiert deshalb für mehr Flexibilität beim Renteneintritt. Diese müsse aber immer unter der Prämisse erfolgen, dass die Höhe der Rente von der Zahl der Beitragsjahre abhängig sei. Insofern sollte auch die Idee der Flexi-Rente von Carsten Linnemann, dem Vorsitzenden der Mittelstandsvereinigung der CDU, aufgegriffen werden.

Der KKV appelliert deshalb an die Koalitionspolitiker bei der Rentenpolitik mehr Augenmaß zu bewahren. Keinesfalls dürften die Rentenprobleme von heute auf Kosten der künftigen Generationen gelöst werden. Eine Gesellschaft, die immer älter werde, gleichzeitig aber weniger Kinder bekomme, müsse sich darüber im Klaren sein, dass auf dieser Basis ein Rentensystem, das auf dem Umlageverfahren beruhe, nur funktionieren könne, wenn man entweder den Rentenbeginn nach hinten verschiebe oder aber die Rentenbeiträge erhöhe. Letzteres bedeute aber die Lasten auf die Kinder bzw. Kindeskinder abzuwälzen – „und das darf schlichtweg kein Ziel der Politik sein.“

Der Bundesverband der Katholiken in Wirtschaft und Verwaltung e.V. ist ein katholischer Sozialverband mit rund 90 Ortsgemeinschaften in ganz Deutschland. Informationen zum KKV erhalten Sie im Internet unter www.kkv-bund.de, oder unter 0201 87923-0.

Autor:

Bernd-M. Wehner aus Monheim am Rhein

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